Seit dem Oktober 2020 kann die Laufzeit einer Verbraucherinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung für Sie auf nur 3 Jahre reduziert werden.
Deshalb ist inzwischen die Entscheidung für einen Verbaucherinsolvenzantrag noch interessanter als bisher geworden.
Eine Insolvenz ist kein unvermeidbares Verfahren. Denn wenn Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit drohen oder vorliegen haben Sie stets auch eigene wichtige Handlungs- und Reaktionsmöglichkeiten.
Denn eine Insolvenz ist für Sie nie unvermeidbar.
Die zeitweilig ausgesetzte 3- beziehungsweise 6-Wochen-Frist zur Insolvenz-Anmeldung bei Firmen ist seit Mai 2021 wieder in Kraft.
Nunmehr musste auch der Müncher Star- und Promi-Koch Alfons Schuhbeck für mehrere seiner Betriebe Insolvenz anmelden.
Die Besonderheit der Insolvenz-Haftung liegt besonders darin, das die Entscheidungsträger zusätzlich einem umfassenden straftrechtlichen Haftungs-Risiko in diversen Straftatbeständen unterliegen.
Die beiden Insolvenzgründe - Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit - treffen jetzt in der wirtschaftlichen Realität bedingt durch die wieder geltende 3-Wochen-Frist zur Firmen-Insolvenz-Beantragung die Entscheider in juristischen Personen.
Viele Deutschen haben Ihre Fittness nicht in Sport-Vereinen gesucht und gefördert sondern waren Mitglieder in Fittness-Clubs. Diese ware stets von allen Corona-Lockdowns betroffen und können, der wer und wie viele werden jetzt überleben?
Haben Sie das auch selbst live oder dann in den Nachrichten mit der Fussball-EM gesehen? Herzstillstand auf dem Fussball-Feld und Schreck-Minuten für alle Beteiligten und Zuschauer der EM:
Spieler-Herzstillstand beim Spiel Dänemarks gegen Finnland?
Wenn Firmen durch Insolvenzen betroffen sind droht mehr als nur deren Existenz, stets stellt sich dann auch die Frage: Wie lange können noch die Arbeitsplätze aktiv gehalten werden oder nur 3 Monaten Insolvenz-Ausfallgeld und dann arbeitslos?
Ist Ihnen bei jüngsten Besuchen von Fußgängerzonen mit vielen Einzelhandels- und Gastronomie-Geschäften auch aufgefallen, das man automatisch genau hinschaut:
Wer ist noch da und wer macht noch oder nicht mehr das bekannte Geschäft wieder auf?
Verbraucherinsolvenzen sind oft auch die Folge von verringerten Arbeitseinkommen.
Dabei hat die Corona-Krise vor allem 2 Sachverhalte aufgezeigt: Bei vielen Erwerbstätigen fiel der Minijob weg oder Kurzarbeit reduzierte deutlich die Einkünfte.
Einerseits freuen sich viele über die neuen freizügigen Corona-Regeln insbesondere zum Reisen, da der Urlaub jetzt doch noch zur Ortsveränderung und sogar zum Auslandsurlaub genutzt werden kann. Viele können sich das aber finanziell nicht mehr leisten.
Wir kennen alle noch die Entwicklung aus dem Start der Pandemie, bei der mit den abgesagten Reisen der Veranstalter Thomas Cook in die Insolvenz geriet, da die Rückforderungen der Reisenden mit abgesagten Reisen zu einer Zahlungsunfähigkeit führten.
Die früheren Prognosen in 2020 zu deutlich steigenden Verbraucher-Insolvenzen in 2021 haben sich jetzt bereits bewahrheitet und können nunmehr mit harten Zahlen von namhaften Wirtschaftsauskunfteien belegt werden:
Geschlossene Einzelhändler, Kauf- und Möbelhäuser, geschlossene Dienstleister wie Friseure und Fittness-Center usw. - diese Perspektive liess vor einem Jahr zur Jahresmitte 2020 die schlimmsten Erwartungen an das Überleben der entsprechenden Firmen ahnen.
Einer Insolvenz gehen auch oft Lohnpfändungen voraus und zugleich kann innerhalb einer Insolvenz auch nur maximal ein die Pfändungsfreigrenze überschreitendes Einkommen vom Insolvenzverwalter eingefordert werden.
Die aktuell in 2021 geltenden Pfändungsfreibeträge können Sie in dieser Übersicht ablesen:
Eine zentrale Handlungsfigur in den meisten Insolvenzverfahren ist der sogenannte Insolvenzverwalter.
Als "vorläufiger Insolvenzverwalter" überprüft er zunächst im Auftrag des Insolvenzgerichts welche Möglichkeiten zur Einlditung und Durchführung eines Insolvenzverfahrens im Einzelfall bestehen. Nach der Vorlage seines entsprechenden Berichtts und Gutachten entscheidet das Insolvenzgericht, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder nicht.
Eine Privatinsolvenz kann jede Person durchführen, die "Verbraucher" im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB ist und die Definition dazu findet sich in § 13 BGB wie folgt:
"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können."
Insolvenzen in der Bundesrepublik Deutschland werden dabei von der seit dem 01.01.1999 eingeführten Insolvenzordnung gereglt, die das zuvor noch geltende alte Konkursrecht abgelöst hat.
Die deutsche Justiz ist transparent, erst recht in Zeiten des Internets: So wie man auch in gerichtliche Register wie beim Handels- oder Vereinsregister Einsicht nehmen kann, so ist dies auch seit 2002 im Insolvenzrecht publik:
Eine weitere Alternative zur Regelinsolvenz für Selbständige und Unternehmer ist das sogenannte Schutzschirmverfahren, das erst seit 2012 in der Insolvenzordnung, InsO ergänzend eingeführt wurde.
Ziel ist auch hier der Anreiz zur frühzeitigen Antragstellung zur Erleichterung einer überwachten und begleiteten Sanierung.
Neben den Vorteilen der "dezenten" Insolvenz und der Hilfestellung eines komppetenten Sachwalters bei dieser Insolvenzform gibt es noch einen weiteren wichtigen Vorteil:
Bedinigt durch die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung ja die Insolvenzantragsfrist verlängert bis maximal zum 30.04.2021.
Ob der Insolvenzantrag tatsächlich solange auch rechtlich berechtigt zurückgehalten werden durfte stellt sich jedoch sicher in den meisten strittigen Fällen erst nachträglich heraus und zwar im schlechtesten Fall in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung. Denn erst dabei wird detailliert gerichtlich geklärt, ob hier die individuelle Insolvenz-Antragsfrist wirklich bereits verstrichen war oder nicht.
Bei gewerblichen und Firmen-Insolvenzen wird immer gerne die Möglichkeit der sogenannten "Eigenverwaltung" angestrebt und genutzt. Welche Möglichkeiten bietet diese Variante?
Die Eigenverwaltung findet ohne die Fremdbestimmung eines eingesetzten Insolvenzverwalters statt und beinhaltet die Verwaltung der Insolvenzmasse durch den Schuldner selbst unter der Aufsicht eines neutralen "Sachwalters", der allerdings im Hintergrund bleibt und nicht nach aussen auftritt.
Das Insolvenzverfahren kennt stets mehrere Beteiligte und kann folglich auch sowohl von Gläubigern als auch von Schuldnern beantragt werden.
Dabei sind auch genaue Angaben in der Antragsbegründung zu der Anzahl der offenen Forderungen ebenso wie zum Insolvenzgrund erforderlich, die sodann vom Insolvenzgericht überprüft werden.
Egal ob man als Gläubiger oder als Schuldner von einem Insolvenzverfahren betroffen ist, die fachkundigste Beratung der dabei jeweils auftretenden Fragen kann in der Regel nur ein Fachanwalt für Insolvenzrecht gewährleisten.
Die deutsche Luftfahrtbranche hat mit der Insolvenz der damals zweitgrößten deutschen Airline, der Air Berlin, bereits im Jahr 2017 eine große Insolvenz erleben müssen: 3.500 Flugbegleiter und rund 1.200 Piloten verloren damals ihre fest geglaubten Arbeitsplätze mit der Firmen-Insolvenz.
Stellt man fest, dass eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit droht, so wird von vielen Experten erst einmal ein ehrlicher „Kassensturz“ stattfindet. Bei diesem werden komplett alle fälligen Forderungen einerseits und alle Einnahmen plus verwertbares Vermögen aufgelistet.
Eine drohende Insolvenz kann man auf mehreren Wegen verhindern.Bei einer übersichtlichen Anzahl von Gläubigern und einem verwertbaren freien Vermögen kann man zunächst selbst mit einem Gläubigervergleich deren Ansprüche erledigen und die Insolvenz damit abwenden.
Erst vor einigen Wochen hat ein Gericht in Großbritannien das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Boris Becker eröffnet. Der dabei bestellte Insolvenzverwalter hat damit jetzt auch die Aufgabe, das gesamte vorhandene Vermögen von Becker zu sichten und für die Insolvenzmasse zur Verteilung an die Gläubiger zu sichern.
Die Drogerie-Kette Schlecker war einmal die größte Drogerie-Kette Europas und ging im Jahr 2012 in die Insolvenz. Die Staatsanwaltschaft hatte danach ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des betrügerischen Bankrotts gegen den einstigen Firmen-Chef Anton Schlecker und gegen dessen Ehefrau und deren 2 Kinder wegen des Verdachts der Beihilfe eingeleitet.