Die Alternative zur Privatinsolvenz: Der Gläubigervergleich
Eine Insolvenz ist kein unvermeidbares Verfahren. Denn wenn Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit drohen oder vorliegen haben Sie stets auch eigene wichtige Handlungs- und Reaktionsmöglichkeiten. Denn eine Insolvenz ist für Sie nie unvermeidbar.
Sicher sind in derartigen Situationen die Kontakte und die Korrespondenz zwischen Gläubigern und Schuldnern in den meisten Fällen abgebrochen und festgefahren. Dennoch kann es sich in vielen Fällen lohnen, hier den Gesprächsfaden wieder aufzunehmen. Denn auch Gläubiger wissen, das sie in derartigen Situationen meist nie die einzigen Gläubiger eines Schuldners sind und daher stellt sich stets die Frage für alle Gläubiger:
+ Welchen Bruchteil meiner Forderung
+ erhalte ich im Fall der Insolvenz des Schuldners neben den anderen Gläubigern überhaupt noch
+ und dann auch noch wann?
Dieses Nachdenken auf der Gläubigerseite und die daraus resultierende Bereitschaft zum Einlenken kann jeder Schuldner forcieren indem er einen professionellen Schuldnerberater einschaltet, der derartige Verhandlungen mit Gläubigern seit Jahren professionell und erfahren bereits führt. Dies kann sowohl eine caritative Schuldnerberatung von der Arbeiterwohlfahrt oder der Caritas, wie auch ein auf Verbraucher-Insolvenzen spezialisierter Anwalt sein.
Beide stellen mit Ihnen 2 Sachverhalte klar:
- Wie viele Gläubiger haben insgesamt wie viele Forderungen gegen Sie.
- Welche Zahlungen - einmalig oder in Raten - können Sie auf die Forderungen anbieten.
Wenn Sie daher noch regelmäßige Einnahmen haben und am besten noch von Freunden, der Familie oder aus anderen Quellen freie finanzielle Mittel aufbringen können, dann kann den Gläubigern ein Vergleichsangebot auf deren Forderung gemacht werden. Das bedeutet: Sie leisten nur einen Teil der Forderung in einer Summe oder in festen Raten, der Gläubiger verzichtet dabei endgültig als Gegenleistung auf den Rest seiner Forderung.
Die Vorteile für beide Seiten überwiegen:
- Sie müssen kein langwieriges Insolvenzverfahren durchlaufen - der Gläubiger erhält zeitnah Geld auf seine Forderung und nicht erst nach Jahren des Insolvenzverfahrens.
- Sie sparen den Ausgleich voller Forderungen ein und der Gläubiger sagt sich: Lieber den Vergleichsbetrag jetzt als irgendwann vielleicht nichts.
Dieser im Einzelfall sinnvolle Versuch einer gütlichen Einigung zur Vermeidung des gesetzlichen Insovlenzverfahrens hat auch Eingang in die Insolvenz-Ordnung, InsO unter dem Begriff "Schuldenbereinigungsplan" gefunden:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__305.html
Das bedeutet, das es dazu 2 Fallvarianten gibt:
Wenn ein sogenannter "Schuldenbereinigungsplan" in Form des aussergerichtlichen Vergleichs zwischen Gläubigern und Schuldnern im Einzelfall scheitert, dann ist damit eine Voraussetzung nachweisbar, mit der der Schuldner seinen eigenen Insolvenzantrag mit begründen kann.
Hält der Schuldner oder sein eingeschalteter Vertreter jedoch einen "Schuldenbereinigungsplan" für realisierbar obwohl nicht alle Gläubiger zugestimmthaben, so kann dies im Insolvenzantrag vermerkt werden, damit das Insolvenzgericht die Durchführung eines "gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans" prüfen und gegebenenfalls umsetzen kann.
Hier dazu unser wichtiger Tipp:
Die erfahrungsgemäß lange Dauer von Insolvenzverfahren mit einer regelmäßig unsicheren Realisierung von Gläubiger-Forderungen führt in den meisten Fällen zu erfolgreichen Gläubigervergleichen. Daher lohnt es sich in derartigen Fällen immer, sich rechtzeitig professionelle Beraterhilfe einzuholen und mit dieser Vergleichsangebote an die Gläubiger zu unterbreiten. Dies ermöglicht in den meisten Fällen sowohl schnelle als auch günstige Abfindungsvergleiche zur Insolvenz-Vermeidung.
Daher sollten Sie stets diese Möglichkeit der aussergerichtlichen Einigung und Abfindung mit Ihren Gläubigern vor einem Insolvenzantrag prüfen und versuchen.
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.