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Fachanwalt für Insolvenzrecht

Fachanwalt für Insolvenzrecht
© Morakot@stock.adobe

Egal ob man als Gläubiger oder als Schuldner von einem Insolvenzverfahren betroffen ist, die fachkundigste Beratung der dabei jeweils auftretenden Fragen kann in der Regel nur ein Fachanwalt für Insolvenzrecht gewährleisten.

Wieso ist er dafür ein ausgewiesener Spezialist?

Der Fachanwalt hat dabei nicht nur sein mindestens 8 Semester dauerndes Jurastudium mit anschliessendem 1. Staatsexamen und die zweijährige Ausbildung als Referendar mit dem folgenden 2. Staatsexamen absolviert. Die gesetzlichen Regelungen für eine Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht sieht dann für die Verleihung des Fachanwaltstitels den Nachweis von weiteren umfangreichen theoretischen und praktischen Fachkenntnissen vor.

Der angehende Fachanwalt muss daher folgende eigenen praktischen Erfahrungen mit folgenden Themen nachweisen:

"... Mindestens 5 eröffnete Verfahren aus dem ersten bis sechsten Teil der InsO als Insolvenzverwalter; in zwei Verfahren muss der Schuldner bei Eröffnung mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen;

  1. 60 Fälle aus mindestens sieben der in § 14 Nr. 1 und 2 bestimmten Bereiche.
  2. Die in Nr. 1 bezeichneten Verfahren können wie folgt ersetzt werden:
    • Jedes Verfahren mit mehr als fünf Arbeitnehmern durch drei Verfahren als Sachwalter nach § 270 InsO, als vorläufiger Insolvenzverwalter oder als Vertreter des Schuldners in der Verbraucherinsolvenz bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens.
    • Jedes andere Verfahren durch zwei der in Buchstabe a) genannten Verfahren.
  3. Außerdem sind für jedes zu ersetzende Verfahren weitere acht Fälle aus den in § 14 Nr. 1 und 2 bestimmten Bereichen nachzuweisen. Verwalter in Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- und Vergleichsverfahren stehen dem Insolvenzverwalter gleich."

Ferner müssen umfangreiche Theoriekenntnisse in geführten Insolvenzverfahren nachgewiesen werden wie

"... Am Ende muss ... noch einen Fachanwaltslehrgang in Insolvenzrecht durchlaufen. Dieser umfasst 120 Zeitstunden sowie zusätzlich 60 Stunden für betriebswirtschaftliche Grundlagen. Im Anschluss an den Lehrgang folgen schriftliche Leistungskontrollen....".

Quelle

Erst wenn alle diese Nachweise geführt werden können kann der jeweilige Anwalt einen Antrag auf Erteilung des Fachanwaltstitels stellen.

Wenn dann anschliessend der Fachanwaltstitel des "Fachanwalts für Insolvenzrecht" verliehen wurde kann man daher auf eine hohe fachliche Kompetenz in diesem Rechtsgebiet sicher vertrauen.

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 11.04.2021 00:00
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