Sofort-Download

Das Insolvenz-Schutzschirmverfahren

Das Insolvenz-Schutzschirmverfahren
© peterschreiber-media@AdobeStock

Eine weitere Alternative zur Regelinsolvenz für Selbständige und Unternehmer ist das sogenannte Schutzschirmverfahren, das erst seit 2012 in der Insolvenzordnung, InsO ergänzend eingeführt wurde.

Ziel ist auch hier der Anreiz zur frühzeitigen Antragstellung zur Erleichterung einer überwachten und begleiteten Sanierung.

Diese Vorteile werden auch klar von den örtlichen Industire- und Handelskammern gesehen und gegenüber deren Mitgliedern publiziert. Hier dazu ein Beispiel zu den Vorteilen des Schutzschirmverfahrens, dargestellt von der IHK Darmstadt:

"Vorteile des Schutzschirmverfahrens

Der Vorteil des Schutzschirmverfahrens für das Unternehmen besteht darin,

  • dass kein Kontrollverlust eintritt. Die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis verbleibt beim Unternehmen.
  • Auch die Vertragsbeziehungen des Unternehmers bleiben bestehen.
  • Die Interessen der Gläubiger werden dadurch geschützt, dass das Unternehmen unter die Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters gestellt wird.
  • Dieser tritt während des vorläufigen Verfahrens in der Regel nicht nach außen gegenüber den Vertragspartnern auf. Die Aufgaben und Kompetenzen beschränken sich auf eine interne Kontrolle, beispielsweise die Überwachung der Liquiditätsplanung oder die Überwachung der Bestellvorgänge.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens gelten noch weitere Privilegierungen:

Für die Dauer von bis zu drei Monaten besteht die Möglichkeit,

  • Löhne und Gehälter aus den Mitteln des Insolvenzgelds zu finanzieren.
  • Die ab Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung abgeführte Umsatzsteuer kann nach Eröffnung des Verfahrens nach derzeitiger Rechtsprechung des BGH im Wege der Insolvenzanfechtung „zurückgeholt“ werden.
  • Die erhebliche zusätzliche Liquidität kann so für die eigentliche Sanierung eingesetzt werden. Das Unternehmen kann sich im eröffneten Verfahren von ungünstigen, auch langfristigen Verträgen durch einfache Erklärung trennen. Von Vorteil sind insbesondere die verkürzten Kündigungsfristen im Miet- und Arbeitsrecht."

Quelle

Es bleibt also festzuhalten, das das aktuelle Insolvenzrecht diverse interessante und zielführende Alternativen zur Regelinsolvenz bereit hält.

Wir können dazu nur hier an dieser stelle diesen wichtigen Tipp geben: Bitte suchen Sie frühzeitig auch bereits bei sich nur leicht abzeichnenden Insolvenzrisiken mit aktuellen Firmen-Kennzahlen eine professionelle Insolvenz-Beratung auf:

Diese kann Ihnen helfen,die richtigen und besten Weichen für Sie und Ihr Unternehmen rechtzeitig zu stellen.

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 11.04.2021 00:00
Cookie-Richtlinie