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Die Schlecker-Insolvenz, eine erste Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße

Die Schlecker-Insolvenz, eine erste Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße
© mhp@AdobeStock

Die Drogerie-Kette Schlecker war einmal die größte Drogerie-Kette Europas und ging im Jahr 2012 in die Insolvenz. Die Staatsanwaltschaft hatte danach ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des betrügerischen Bankrotts gegen den einstigen Firmen-Chef Anton Schlecker und gegen dessen Ehefrau und deren 2 Kinder wegen des Verdachts der Beihilfe eingeleitet.

Bei diesem Straftatbestand wird zum Beispiel derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft, der zum Beispiel bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit Vermögensteile, die zur Insolvenzmasse gehören bei Seite schafft oder verheimlicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283.html
Seit dem März 2017 werden diese Tatvorwürfe vor dem LG Stuttgart verhandelt und inzwischen erfolgte die erste Teilentscheidung: Dabei wurde das Strafverfahren gegen die Ehefrau von Anton Schlecker gegen Zahlung einer Geldbuße von 60.000 € eingestellt.
Das Verfahren wird nach der Sommerpause dann gegen den Hauptangeklagten Anton Schlecker und seine 2 Kinder zum Vorwurf fortgesetzt, dass etwa seit 2009 ca. 25 Millionen € aus dem Firmenvermögen an seine Kinder „verschoben“ und damit dem Insolvenzzugriff für die Gläubiger entzogen worden seien.
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/schlecker-prozess-verfahren-gegen-christa-schlecker-eingestellt-a-1149668.html
Prozessbeobachter rechnen auch in diesem Verfahren mit einem noch längeren Verfahrensverlauf.

Lutz Bernard, Ass. jur

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 07.02.2018 00:00
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