Bei diesem Straftatbestand wird zum Beispiel derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft, der zum Beispiel bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit Vermögensteile, die zur Insolvenzmasse gehören bei Seite schafft oder verheimlicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283.html
Seit dem März 2017 werden diese Tatvorwürfe vor dem LG Stuttgart verhandelt und inzwischen erfolgte die erste Teilentscheidung: Dabei wurde das Strafverfahren gegen die Ehefrau von Anton Schlecker gegen Zahlung einer Geldbuße von 60.000 € eingestellt.
Das Verfahren wird nach der Sommerpause dann gegen den Hauptangeklagten Anton Schlecker und seine 2 Kinder zum Vorwurf fortgesetzt, dass etwa seit 2009 ca. 25 Millionen € aus dem Firmenvermögen an seine Kinder „verschoben“ und damit dem Insolvenzzugriff für die Gläubiger entzogen worden seien.
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/schlecker-prozess-verfahren-gegen-christa-schlecker-eingestellt-a-1149668.html
Prozessbeobachter rechnen auch in diesem Verfahren mit einem noch längeren Verfahrensverlauf.
Lutz Bernard, Ass. jur
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© Lutz Bernard Berlin
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Über den AutorLutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig. |
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.