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Eigenverwaltungs-Insolvenz - Alternative zum verschobenen Insolvenz-Antrag

Eigenverwaltungs-Insolvenz - Alternative zum verschobenen Insolvenz-Antrag

Neben den Vorteilen der "dezenten" Insolvenz und der Hilfestellung eines komppetenten Sachwalters bei dieser Insolvenzform gibt es noch einen weiteren wichtigen Vorteil:

Bedinigt durch die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung ja die Insolvenzantragsfrist verlängert bis maximal zum 30.04.2021.

Ob der Insolvenzantrag tatsächlich solange auch rechtlich berechtigt zurückgehalten werden durfte stellt sich jedoch sicher in den meisten strittigen Fällen erst nachträglich heraus und zwar im schlechtesten Fall in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung. Denn erst dabei wird detailliert gerichtlich geklärt, ob hier die individuelle Insolvenz-Antragsfrist wirklich bereits verstrichen war oder nicht.

Dazu schreibt jetzt auch ein Fachmagazin:

"... Die Folgen des Coronavirus dürften dazu führen, dass noch einige Unternehmen Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen, glaubt Buchalik. Aus seiner Sicht ist die Eigenverwaltung häufig eine sinnvolle Alternative zur ausgesetzten Insolvenzantragspflicht.

Er hat dabei auch die Haftungsrisiken im Blick, die die Aussetzung für Geschäftsführer und Vorstände birgt – etwa wenn sich hinterher herausstellen sollte, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung doch nicht gegeben waren. „Die Eigenverwaltung ist ein erprobtes Instrument, das dem Unternehmen zudem auch die Chance auf einen sauberen wirtschaftlichen Neuanfang bietet.“

Quelle

Diese hier klar vom Insolvenz-Fachmann formulierten Vorteile der Eigenverwaltungs-Insolvenz sprechen dabei für sich.

Man darf gespannt sein wie sich dann rückblickend auf 2021 die Anzahl der Eigenverwaltungs-Insolvenzen im Vergleich zu den anderen Insolvenz-Verfahrensarten entwickelt hat.

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 11.04.2021 00:00
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