Dazu schreibt jetzt auch ein Fachmagazin:
"... Die Folgen des Coronavirus dürften dazu führen, dass noch einige Unternehmen
Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen, glaubt Buchalik. Aus seiner Sicht ist die Eigenverwaltung häufig eine sinnvolle Alternative zur ausgesetzten Insolvenzantragspflicht.
Er hat dabei auch die Haftungsrisiken im Blick, die die Aussetzung für Geschäftsführer und Vorstände birgt – etwa wenn sich hinterher herausstellen sollte, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung doch nicht gegeben waren. „Die Eigenverwaltung ist ein erprobtes Instrument, das dem Unternehmen zudem auch die Chance auf einen sauberen wirtschaftlichen Neuanfang bietet.“
Diese hier klar vom Insolvenz-Fachmann formulierten Vorteile der Eigenverwaltungs-Insolvenz sprechen dabei für sich.
Man darf gespannt sein wie sich dann rückblickend auf 2021 die Anzahl der Eigenverwaltungs-Insolvenzen im Vergleich zu den anderen Insolvenz-Verfahrensarten entwickelt hat.
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© Lutz Bernard Berlin
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Über den AutorLutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig. |
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.