Verbraucherinsolvenz - Insolvenzantrag bequem per Formular stellen
Seit dem Oktober 2020 kann die Laufzeit einer Verbraucherinsolvenz für Sie bis zur Restschuldbefreiung auf nur 3 Jahre reduziert werden. Deshalb ist inzwischen die Entscheidung für einen Verbaucherinsolvenzantrag noch interessanter als bisher geworden.
Hinzu kommt, dass der Eigenantrag zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz inzwischen mit amtlichen Mustervorlagen im Internet deutlich vereinfacht und erleichtert wurde. Dazu haben wir uns hier einmal das Beispiel des Formularantrags Verbraucherinsolvenz der Bundesministeriums für Justiz für Sie genauer angesehen und zeigen hier einmal auf, wie einfach jetzt inzwischen der Formularantrag geworden ist.
Das Formular zum Antrag auf Einleitung des Verbraucher-Insolvenzverfahrenz findet man hier unter diesem Link des Justiz-Ministeriums:
Es trägt dabei folgenden Titel: "Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren"
Ganz einfach und übersichtlich bietet es auch den Vorteil: Dieses Formular kann bequem online ausgefüllt und dann ganz einfach ausgedruckt werden.
Gehen wir doch einfach einmal die einzelnen Seiten des Formulars durch:
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Mit diesem Formular stellen Sie den Antrag auf Einleitung Ihrer Insolvenz und der Stundung der Verfahrenskosten und der Erteilung Ihrer Restschuldbefreiung. Diesen Antrag nach dem Ausfüllen und Ihrer Unterschrift an das für Ihren Wohnsitz zuständige Insolvenz-Amtsgericht. Welches dies genau in Ihrem persönlichen Fall ist finden über das Internet mit der Frage "Welches ist das Insolvenzgericht für den Ort ... PLZ ..." und dies kann Ihnen auch jedes Amtsgericht oder jeder Schuldnerberater schnell telefonisch mitteilen.
Anlage 1 - Angaben zur Person
In diesem Formular geben Sie einfach Ihre normalen Angaben zu person wie Name, Anschrift, Personenstand und Ihre Kontaktdaten wie Telefon und Email-Adresse etc. an.
Anlage 2 und 2 A - Bescheinigung über das Scheitern des aussergerichtlichen Einigungsversuchs
In diesem Formular vermerkt Ihr Schuldnerberater oder Anwalt, warum es hier im Vorfeld des Insolvenzantrags nicht zu einer Einigung mit den Gläubigern kam, weshalb jetzt also die Beantragung der Insolvenz erforderlich war.
Anlage 3 - Abretungserklärung
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stehen Ihnen IHre laufenden Einkünfte nur noch in Höhe des gesetzlichen Existenzminimums im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen zu. Deshalb treten Sie mit dieser Abtretungserklärung die darüber hinausgehenden Einkünfte an den Insolvenzverwalter ab.
Anlage 4 - Vermögensübersicht
In diesem Formular sind alle eigenen Vermögenswerte von Kontoguthaben über Bank- und Aktiendepots, Pkw oder sonstige Vermögensgegenstände in Ihrem Eigentum ebenso wie die laufenden Einkünfte wie auch alle laufenden Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Unterhalt etc. komplett aufzulisten.
Anlage 5 und 5 A bis 5 K - Vermögensverzeichnis
Dazu ist dann auch neben den stichwortartigen Benennungen und Angaben in der Anlage 4 für jeden Einzelpunkt hier im Vermögensverzeichnis ganz genau Auskunft zu erteilen und offenzulegen.
Anlage 6 - Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
In diesem Formular sind dann ganz genau alle Ihre Gläubiger mit kompletten Kontaktdaten, Art der Forderung und deren genauer Höhe anzugeben.
Anlagen 7 A bis C - Schuldenbereinigungsplan
In dieser Anlage wird Ihren beteiligten Gläubigern nochmals im Einzelnen wahlweise eine individuelle Einmalzahlung oder bestimmte wiederkehrende Raten für einen Gesamtzahlbetrag angeboten. Dazu ist auch Platz für begründende Erläuterungen, zum Beispiel: Warum Sie die angebotenen Leistungen anbieten können und auch warum keine weiteren darüber hinausgehenden Leistungen möglich sind.
Das sind dann alle für Ihren eigenen Insolvenzantrag notwendigen Formulare.
Für diesen Antrag finden Sie in dem Link auch noch zusätzliche umfangreiche Hinweise und Informationen zum Ausfüllen, so das dies mit etwas ruhiger Zeit und Konzentration wirklich für jeden eine leichte Aufgabe darstellt.
Ansonsten können Sie sich jederzeit auch kostenfreier professioneller Hilfe eines Schuldnerberaters bei gemeinnützigen Organisationen bedienen. Konkrete Vorschläge und entsprechende Kontaktdaten finden Sie hier mehrfach im Portal zur sofortigen Kontaktaufnahme für Sie.
Der wichtigen Eigenantrag zur Insolvenz als entscheidenden Schritt zur Schuldenbereinigung und Schuldenbefreiung ist dabei also
Und zu diesem wichtigen Erfolgserlebnis möchten wir Sie hier gerne und wirkungsvoll helfend unterstützen.
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.