Urlauberschutz durch neue Reisefonds?

Wir kennen alle noch die Entwicklung aus dem Start der Pandemie, bei der mit den abgesagten Reisen der Veranstalter Thomas Cook in die Insolvenz geriet, da die Rückforderungen der Reisenden mit abgesagten Reisen zu einer Zahlungsunfähigkeit führten.

Urlauberschutz durch neue Reisefonds?

Wir kennen alle noch die Entwicklung aus dem Start der Pandemie, bei der mit den abgesagten Reisen der Veranstalter Thomas Cook in die Insolvenz geriet, da die Rückforderungen der Reisenden mit abgesagten Reisen zu einer Zahlungsunfähigkeit führten.

Damit ist auch mit Thomas Cook als einem der ältesten Reise-Veranstalter seit 1841 die Insolvenz nicht mehr abwendbar gewesen. Wie sieht es damit dann in der Praxis aus:

Die Webseite von Thomas Cook ist online und berichtet kurz von der laufenden Insolvenz und bewirbt zugleich mit hohen Rabatten plus Cashback-Versprechen bei Bunchung wie üblich aktuelle Reise-Angebote:

https://www.12-travel.de/Reiseveranstalter/Thomas-Cook/

Gleichzeitig berichtet auch der Insolvenz-Verwalter von Thomas Cook auf seiner Kanzlei-Webseite über den aktuellen Stand des Insolvenz-Verfahrens dieses Anbieters:

https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start

Das sind aktuell 2 verschiedene Gefühlswelten, in denen sich Reisende als Thomas Cook Kunden aus der Vergangenheit als Gläubiger im Firmen-Insolvenz-Verfahren wiederfinden und sich bei den hohen Rabatt-Angeboten von THomas Cook sicherlich etwas zögern, gleich wieder neu bei diesem Anbieter zu buchen.

Jetzt gibt es dazu grundsätzlich neue und gute Nachrichten, wie Reisende in Zukunft vor Pleiten mit Reiseveranstaltern geschützt werden sollen. Dazu gibt es ein neues "Zauberwort", und das heißt

Kundengeldabsicherung durch neue Reisefonds.

Wie ist dazu der aktuelle Diskussionsstand zwischen Reiseveranstaltern, Bundesregierung und dem Bundesverband der deutschen Verbraucher?

Dazu veröffentlichte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unlängst folgende aktuellen Informationen:

"Fonds mit 750 Millionen Euro

Bis zum Herbst 2027 soll der Fonds durch Beiträge der Unternehmen mit 750 Millionen Euro gefüllt werden. Das soll reichen, um im Insolvenzfall Zahlungen zu erstatten und strandende Urlauber heimzubringen. Bislang durften private Versicherer jeweils ihre Haftung auf 110 Millionen Euro deckeln. Im Fall vom Thomas Cook war das zu wenig.

So breit die Zustimmung von Reisebranche und Verbraucherschützern für den Fonds im Grundsätzlichen ist, so zahlreich fällt die Kritik im Detail aus. Vor allem der Start im Sommer 2021 gilt als hürdenreich. Denn in der Aufbauphase werden im neuen Fonds nicht die vorgesehenen 750 Millionen Euro liegen, die kommen erst über die nächsten Jahre zusammen. Der Staat springt vorübergehend mit Zusagen ein, verlangt dafür aber Sicherheiten von den Reiseanbietern ...".

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bund-will-urlauber-besser-vor-insolvenz-von-reiseanbietern-schuetzen-17361671.html

Abgesehen von einigen Details, die zwischen den Beteiligten noch kontrovers diskutiert werden, halten wir diesen Vorschlag und dessen Umsetzung für eine gute und sichere Lösung. Denn der Verlauf der bisherigen Thomas Cook -Insolvenz zeigt derzeit folgenden Sachstand: Bis heute - also auch nach 1,5 Jahren seit dem Beginn der Thomas Cook-Pleite - haben nicht alle betroffenden damaligen Reisekunden dieses Veranstalters ihren vollen Schadenersatz erhalten sogar trotz finanzieller Hilfestellung der Bundesregierung.

Es bleibt damit aus unserer Sicht zu hoffen, dass jetzt eine sichere und verbraucherfreundliche Neuregelung auch zeitnah zur Verfügung steht und Reisende in Zukunft besser absichert.

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


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