Kurzarbeitsrekord als Insolvenzgrund im März 2021?
Verbraucherinsolvenzen sind oft auch die Folge von verringerten Arbeitseinkommen.
Dabei hat die Corona-Krise vor allem 2 Sachverhalte aufgezeigt: Bei vielen Erwerbstätigen fiel - insbesondere in der Gastronomie und im Veranstaltungs- und Eventbereich - der bisherige Minijob weg oder aber aufgrund von Arbeitsmangel erfolgte die Neu- oder Wiedereinführung von Kurzarbeit bei vielen Arbeitgebern.
"... Im Mai wurde von den Unternehmen für weitere 1,06 Millionen Menschen Kurzarbeit angezeit, zeigte die Arbeitsagentur weiter mit. Diese kommen zu den bereits zuvor getätigten Anzeigen für 10,66 Millionen Menschen hinzu. Die Zahl der tatsächlichen Kurzarbeiter liegt erfahrungsgemäß deutlich darunter, weil viele Unternehmen die Anzeigen zum Teil vorsorglich vornehmen.
'Der Arbeitsmarkt ist wegen der Corona-Pandemie stark unter Druck'
Allerdings nahmen nach Hochrechnungen der Bundesagentur allein im März - dem Monat als der Corona-bedingte Lockdown begann, 2,02 Millionen Menschen in Anspruch. Dies ist der höchste jemals gemessene Wert. Der bisherige Höchstwert stammt aus dem Mai 2009, als in der damaligen Finanzkrise 1,44 Millionen Menschen Kurzarbeit in Anspruch genommen hatten ...".
Kurzarbeit bedeutet stets verringerte Nettoeinkünfte der Arbeitnehmer unabhängig davon, wie zum Beispiel Energie-, Lebensmittel- oder auch Mietkosten steigen.
Genau da beginnt dann für viele Betroffene ein finanzielles Problem, das oft nur mit Hilfe einer Schuldnerberatung und/oder Verbraucher-Insolvenz geregelt werden kann.
Alle dabei zu beachtenden Tipps und Tricks diese Situation sinkender Einnahmen und steigender Kosten erfolgreich zu meistern finden Sie zusammen mit erfolgssicheren Kontaktdaten zuverlässiger auch kostenfreier Beratungsstellen in unserem Insolvenz.Tips-Portal.
Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.