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Insolvenz in Eigenverwaltung

Insolvenz in Eigenverwaltung

Bei gewerblichen und Firmen-Insolvenzen wird immer gerne die Möglichkeit der sogenannten "Eigenverwaltung" angestrebt und genutzt. Welche Möglichkeiten bietet diese Variante?

Die Eigenverwaltung findet ohne die Fremdbestimmung eines eingesetzten Insolvenzverwalters statt und beinhaltet die Verwaltung der Insolvenzmasse durch den Schuldner selbst unter der Aufsicht eines neutralen "Sachwalters", der allerdings im Hintergrund bleibt und nicht nach aussen auftritt.

Dies bedeutet im einzelnen:

"Der „eigenverwaltende“ Schuldner wird so gleichsam zum „Insolvenzverwalter in eigener Sache“. Mit der Eigenverwaltung soll zugleich das vorhandene unternehmerische Know-how zur Sanierung genutzt werden, soweit dieses nicht durch frühere Fehler diskreditiert ist.

Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und während der Eigenverwaltung seine Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Stellt er Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht anzuzeigen.

Mit der Eigenverwaltung wird regelmäßig eine Sanierung angestrebt. Im Verbund mit einem Insolvenzplan kann sie zum Erhalt des Unternehmens beitragen, wenn es gelingt, das Vertrauen der Gläubiger und des Gerichts für eine solche Lösung zu erhalten. Hierzu wird oftmals ein erfahrener Insolvenzverwalter oder Sanierungsexperte für die Dauer des Verfahrens in die Geschäftsführung des Unternehmens berufen."

Quelle

Diese Insolvenz-Variante setzt dabei stets einen klaren und professionellen "Insolvenzplan" voraus, der detailliert die aktuelle Situationsbeschreibung der Insolvenzgründe und die konkreten realistischen Sanierungsschritte aufzeigen muss.

Dies setzt in jedem Fall die frühzeitige Einschaltung eines mitberatenden Sanierungs- und Insolvenz-Spezialisten voraus.

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 11.04.2021 00:00
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