Sofort-Download

Insolvenz-Haftung von Geschäftsführern und Vorständen

Die beiden Insolvenzgründe - Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit - treffen jetzt in der wirtschaftlichen Realität bedingt durch die wieder geltende 3-Wochen-Frist zur Firmen-Insolvenz-Beantragung die Entscheider in juristischen Personen.

Insolvenz-Haftung von Geschäftsführern und Vorständen

Die beiden Insolvenzgründe - Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit - treffen gerade jetzt in der wirtschaftlichen Realität nicht nur Verbraucher sondern bedingt durch die ab dem 1. Mai 2021 wieder geltende 3-Wochen-Frist zur Firmen-Insolvenz-Beantragung immer mehr Firmen.

Deren Geschäftsleitungen sind dabei auch alle im Risiko, damit sowohl in eine persönliche zivilrechtliche Haftung - also mit seinem privaten Vermögen - zu kommen als auch strafrechtlich belangt zu werden zum Beispiel wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts.

Zivil-, also schadenersatzrechtlich, kann sich eine Zahlungshaftung von Entscheidungsträgern in juristischen Personen aus folgenden Gründen ergeben:

"Die 6 Haftungsfallen in der Krise:

  1. Haftung bei verbotener Zahlung
  2. Haftung bei Zahlung an Gesellschafter
  3. Haftung gegenüber Neugläubigern
  4. Haftung gegenüber Sozialversicherungsträgern
  5. Haftung bei Verletzung steuerlicher Pflichten
  6. Haftung bei Insolvenzverschleppung"

Diese Punkte werden hier im Artikel des Links ausführlich im Einzelnen mit detaillierten Details und Haftungsbeispielen dargestellt.

https://insoguide.de/insolvenzberatung/persoenliche-materielle-haftung-insolvenz#1-haftung-bei-verbotener-zahlung

Soweit hier einfach der Begriff der "zivilrechtliche Haftung von Entscheidungsträgern" bedeutet dies im Klartext die Haftung mit

  • Konto- und Bankguthaben incl. Depots
  • Immobilien
  • Altersversorgungsansprüche und Pensionen
  • Kapitalanlagen
  • Aktien
  • Gewinnbezüge
  • Stammeinlagen
  • Lebens- und Rentenversicherungen etc.

Dies bedeutet: Entscheidungsträger haften mit ihrer gesamten finanziellen Existenz und ihrem kompletten Vermögen.

Genau deshalb haben wir für diese Personengruppe speziell für den Schutz vor dieser sonst möglicherweise existenzvernichtenden Haftung alle erfolgssicheren Tipps und Tricks zur Haftungs-Vermeidung und -Begrenzung als sichere Anleitung und sicheren "Fallschirm" im internen Bereich des Portals für Sie aufgeführt.

Dabei gilt natürlich auch: Suchen Sie sich in Kenntnis unserer Erfolgs-Tipps dann rechtzeitig professionelle Hilfe bei denjenigen Beratern, die nachweislich erfolgreich bereits einer Vielzahl von Personen, die dies als Reputations-Mandanten offen bestätigen, zeitnah und effektiv geholfen haben.

Auch derartige Top-Berater werden Ihnen hier im internen Bereich gleich offen dargelegt. Profitieren Sie von unserer sicheren Hilfestellung.

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 27.06.2021 00:00
Cookie-Richtlinie