Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so wir der Insolvenzverwalter als solcher vom Insolvenzgericht bestellt und übernimmt das Schuldnervermögen.
Details dazu können Sie auch in dieser Übersicht nachlesen:
"Wann kommt ein Insolvenzverwalter zum Einsatz?
Wenn das Insolvenzgericht ein Insolvenzverfahren eröffnet, benennt es in seinem Eröffnungsbeschluss immer auch einen Insolvenzverwalter.
Was macht der Insolvenzverwalter?
Zu seinen Aufgaben gehört es, die Insolvenzmasse (das pfändbare Schuldnervermögen) zu verwalten und vorhandene Werte zu Geld zu machen, um den Erlös auf die Gläubigeraufteilen zu können.
Wer muss den Insolvenzverwalter bezahlen?
Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters gehören zu den Verfahrenskosten und sind vom Schuldner zu bezahlen. Sie werden vorrangig vor allen anderen Forderungen aus der Insolvenzmasse beglichen."
Der Insolvenzverwalter begleitet daher den Insolvenzschuldner im Verfahren und wenn dieser sich an alle gesetzlichen Auflagen hält stellt der Insolvenzverwalter zum Verfahrensende dann auch den gewünschten Restschuldbefreiungsantrag beim Insolvenzgericht.
© Lutz Bernard Berlin
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Über den AutorLutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig. |
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.