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Insolvenzordnung

Insolvenzordnung

Insolvenzen in der Bundesrepublik Deutschland werden dabei von der seit dem 01.01.1999 eingeführten Insolvenzordnung gereglt, die das zuvor noch geltende alte Konkursrecht abgelöst hat.

Damit wurde insbesondere die politische Zielsetzung umgesetzt, mit dieser Neuordnung restlose Restschuldbefreiungen - also egal in welcher Höhe und egal für wie viele Gläubiger - und damit wirtschaftliche schuldenfreie Neustarts zu ermöglichen.

Die Insolvenzordnung hat inzwischen bereits auch erste Novellierungen - also Aktualisierungen - erfahren und dieses gesetzliche Regelwerk kann dabei auch stets mit allen Vorschriften im Internet eingesehen werden unter

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© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 11.04.2021 00:00
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