Als Insolvenzschuldner und Unternehmens-Organ wie zum Beispiel als Geschäftsführer können Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen: Wenn Sie den Antrag stellen und keine Nachteile für Ihre Gläubiger zu erwarten sind führen Sie Ihr Unternehmen selbst aus der Krise. Dabei wird Ihnen ein vorläufiger Sachwalter als Unterstützung gestellt, um die die Wahrung der Gläubigerrechte zu überwachen.
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© Lutz Bernard Berlin
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Über den AutorLutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig. |
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.