Die Dauer einer Verbraucher-Insolvenz wird von der Insolvenzordnung mit der Dauer der Abtretung der Einkünfte für 3 Jahre festgelegt.
Auch eine drohende Zahlungsunfähigkeit kann nach § 18 InsO einen Insolvenzgrund darstellen, und zwar wenn der Schuldner selbst den Insolvenzantrag deshalb stellt.