Wie ist eigentlich die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit geregelt?
Wie kann das Insolvenzgericht kontrollieren ob der Insolvenzverwalter die gesicherte Masse der Insolvenz dann auch korrekt an die Gläubiger verteilt?
Wer nimmt wie die gesamten vorhandenen Werte des Schuldners auf?
Wie ist die Wirksamkeit von Vollstreckungen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geregelt?
Wer sich als Schuldner im gerichtlichen Insolvenz-Verfahren befindet ist vor Vollstreckungen geschützt.
Das Insolvenzgericht kann zunächst sogenannte "vorläufige Massnahmen" erlassen.
Das Insolvenzgericht kann zunächst einen vorläufigen Insolvenzverwalter berufen.