Die erste Möglichlichkeit ist einfach und digital: Man nimmt Einblick in das offizielle behördliche Justizportal für Insolvenzbekanntmachungen:
Der nicht digitale Informationsweg führt Sie einfach direkt in Ihr nächstes Amtsgericht: Dort können Sie auch eingeleitete Insolvenzverfahren an den Aushängen in den Gerichtstafeln einsehen können.
Der dritte Informationsweg im Insolvenzrecht ist der detaillierteste: Es ist die direkte Einsicht in die Insolvenzakte bei Gericht auf der Geschäftsstelle.
Digitale Einsicht: Insolvenzregister
Die Entwicklung der Transparenz hat nach den schon seit langem bekannten Justizregistern wie Handels- und Vereinsregistern auch im Bereich des Insolvenzrechts Neuerungen erzeugt: Denn seit der Einrichtung juristischer Portale auch für den Bereich des Insolvenzrechts wird auch eine digitale Einsicht über das Portal der Insolvenzbekanntmachungen ermöglicht.
Hier ein Link zum Insolvenzportal
Hier können inzwischen alle laufenden, aber auch alle alten und abgeschlossenen Insolvenzverfahren online eingesehen werden. Für die Alt-Verfahren stellt man dann einfach in der URL einfach “alt. …” voran
Die einfache Information im Insolvenzgericht
Bei Verbraucher-Insolvenzverfahren werden wird das Insolvenzverfahren des Schuldners am Amtsgericht des jeweiligen Schuldners durchgeführt. Ebenso wie an den Prozess-Verhandlungssälen die Verhandlungstermine auf kleinen Tafeln einsehbar sind gibt es auch sogenannte Gerichtstafeln.
Dabei können dann auch über die an diesem Amtsgericht eröffneten Insolvenzverfahren die Namen der Schuldner und die jeweiligen Geschäftszeichen der Verfahren auf den Gerichtsfluren in sogenannten Aushängetafeln öffentlich eingesehen werden.
Die Akteneinsicht beim Insolvenzgericht
Daneben gibt es auch noch die detaillierteste Informationsmöglichkeit natürlich auch im Insolvenzrecht in der Form der Gerichtsakten-Einsicht.
Insbesondere Gläubiger benötigen zur Formulierung, Präzisierung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren detaillierte Informationen, die sie ohne die Einsicht in die Dokumente und Informationen in den Gerichtsakten nicht begründen können.
Hat also zum Beispiel ein Insolvenz-Gläubiger bereits einen Gläubiger-Insolvenzantrag gestellt, so ist er “Beteiligter” an diesem Insolvenzverfahren und kann damit nach § 299 Absatz 1 ZPO auch Akteneinsicht in die Insolvenzakten nehmen.
Das bedeutet praktisch, dass er nach Terminvereinbarung mit der zuständigen Gerichts-Geschäftsstelle des jeweiligen Verfahrens die Gerichtsakten persönlich oder auch über einen bevollmächtigten Rechtsanwalt komplett einsehen kann.
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© Lutz Bernard Berlin
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Über den AutorLutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig. |
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.