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Wird Donald Trump der nächste Insolvenzfall in den USA?

Wird Donald Trump der nächste Insolvenzfall in den USA?
© ferkelraggae@AdobeStock
Passive Prozesse, in denen er insbesondere von früheren weiblichen Bekanntschaften des sexuellen Mißbrauchs und der Verleumdung beschuldigt und deshalb auf Schadenersaz verklagt wird, beinhalten Millionen-Forderungen. Droht ihm daraus jetzt die Insolvenz?

Wird Donald Trump der nächste Insolvenzfall in den USA?

Noch kein bekannter Politiker in den USA hat die Gerichte i seinem Land so oft aktiv wie passiv beschäftigt wie Donald Trump. Einerseits klagte er nach der verlorenen Präsidentenwahl im Jahr 2020 in nahezu jedem US-Bundesland in dem er unterlag gegen das jeweilige Wahlergebnis, das nicht ihn sondern den Wahlgewinner Präsident Biden bestätigt hat.

Passive Prozesse, in denen er insbesondere von früheren weiblichen Bekanntschaften des sexuellen Mißbrauchs und der Verleumdung beschuldigt und deshalb auf Schadenersaz verklagt wird, beinhalten Millionen-Forderungen gegen ihn. Ein aktueller Prozess nimmt inzwischen eine so große finanzielle Dimension ein, das Experten es für möglich halten, dass Donald Trump aufgrund anstehender Schadensersatzforderungen sogar Insolvenz anmelden könnte.

"... Gemäß Aussagen von Anwälten gegenüber „Newsweek“ könnte die Verleumdungsklage der Journalistin E. Jean Carroll den ehemaligen Präsidenten der USA in den finanziellen Ruin treiben, insbesondere in Kombination mit möglichen Schadensersatzforderungen aus seinem Zivilbetrugsprozess.

Neue Schadensersatzforderung in Millionenhöhe

Im Mai 2023 wurde Carroll eine Schadensersatzzahlung von 5 Millionen US-Dollar zugesprochen, nachdem eine Jury Trump schuldig gesprochen hatte, sie sexuell missbraucht und verleumdet zu haben. Trump bestreitet weiterhin, Carroll in den 1990er Jahren in einem Kaufhaus in New York sexuell belästigt zu haben. Die Anwälte der Journalistin fordern nun weitere 10 Millionen US-Dollar Schadensersatz aufgrund Trumps fortgesetzter Leugnung der Taten.

Es ist möglich, dass die Jury Carroll zehn Millionen Dollar oder mehr zuspricht,“ sagte der ehemalige Justizbeamte Gene Rossi gegenüber Newsweek. „Wenn das Urteil groß genug ist, dann könnte die kolossale Aufgabe für Frau Carroll, das Geld einzutreiben, Trump tatsächlich in den Bankrott treiben...“

Droht Donald Trump die Insolvenz?

Das große Risiko, das derzeit in den Schadenersatzprozessen Donald Trump droht liegt dabei darin, das er in einem Zivilprozess gegen sich und und seiner Trump Organisation bereits in erster Instanz verurteilt wurde wegen der betrügerischen Überbewertung seiner Immobilien zur Erlangung günstigerer Kredite. Hiergegen hat Trump jedoch Berufung eingelegt, damit ist der Ausgang dieses Verfahrens noch offen.

Man darf daher zur weiteren Entwicklung sehr gespannt sein.

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 14.02.2024 00:00
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