Wie sichere ich mir eine schnelle Restschuldbefreiung?
Dazu einfach erst einmal 2 wichtige Punkte:
1. Was lernt man aus dem Justizfall Boris Becker?
2. Wie sichert man sich schnell und sicher die Restschuldbefreiung?
Damit zuerst zu Boris Becker:
Er verdiente im Lauf seiner Profi-Tennis-Karriere Millionen mit 49 Turniersiegen, er gab jedoch im Laufe mehr aus, als er verdiente. Konsequenz: Seine Insolvenz. Diese begann am 21.06.2017 mit einer gerichtlichen Entscheidung eines Londoner Gerichts, das ihn für zahlungsunfähig und damit insolvent erklärte.
Das Insolvenzrecht in Grossbritannien gewährt bei einer vorbereiteten Insolvenz die Möglichkeit, diese bereits nach 12 Monaten erfolgreich mit der Restschuldbefreiung abzuschließen. Diese Chance hat Boris Becker vertan, denn er verschwieg in seinem Insolvenz-Verfahren eigene Immobilien und Firmengeldentnahmen.
Das führte zu 2 herben Konsequenzen: Keine Restschuldbefreiung und Verurteilung zu 2,5 Jahren Haft, die jetzt mit vorzeitiger Entlassung und Abschiebung nach Deutschland endete.
Es lohnt sich daher in jedem Fall, sich bei einer drohenden Insolvenz rechtzeitig zu informieren, ob
- ob diese zum Beispiel durch einen aussergerichtlichen Schuldenvergleich vermieden werden kann oder
- wie eine gerichtliche Insolvenz optimal vorbereitet und durchgeführt werden kann.
Bei beiden Varianten ist das Ziel stets eine umfassende neue Schuldenbefreiung.
Restschuldbefreiung
Das lohnende Ziel jeder Restschuldbefreiung ist, das mit dieser Entscheidung eines Insolvenzgerichts alle Gläubiger-Forderungen erledigt und gelöscht sind.
"Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben."
§ 301 InsO - Restschuldbefreiung
Diese Restschuldschuldbefreiung gilt nur nicht für Schadenersatzansprüche aus einer unerlaubten Handlung, gesetzliche Unterhalts- und Steuerstrafschulden, Geldstrafen und Insolvenz-Verfahrenskosten.
Restschuldbefreiung - Ausnahmen
Aufhebungs- oder Verweigerungsgründe für eine Restschuldbefreiung
Wie sichert man sich also den "Segen" einer Schuldenbefreiung durch das Insolvenzgericht?
Wichtig ist es dabei zu wissen, das auch eine einmal erteilte Restschuldbefreiung binnen 12 Monaten nachträglich wieder aufgehoben werden kann:
Dies gilt zum Beispiel bei vorsätzlichen Pflichtenverletzungen und bei einer Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger.
Restschuldbefreiung - Widerruf
Die Einhaltung der sogenannten Obliegenheitspflichten im Insolvenzverfahren ist dabei relativ einfach, da die Insolvenz-Ordnung diese in den gesetzlichen Regelungen detailliert aufzählt:
"§ 295 Obliegenheiten des Schuldners
Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist
1.
eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.
Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder durch Schenkung erwirbt, zur Hälfte des Wertes sowie Vermögen, das er als Gewinn in einer Lotterie, Ausspielung oder in einem anderen Spiel mit Gewinnmöglichkeit erwirbt, zum vollen Wert an den Treuhänder herauszugeben; von der Herausgabepflicht sind gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke und Gewinne von geringem Wert ausgenommen;
3.
jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.
Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen;
5.
keine unangemessenen Verbindlichkeiten im Sinne des § 290 Absatz 1 Nummer 4 zu begründen.
Auf Antrag des Schuldners stellt das Insolvenzgericht fest, ob ein Vermögenserwerb nach Satz 1 Nummer 2 von der Herausgabeobliegenheit ausgenommen ist."
Insolvenz - Obliegenheitspflichten für Nicht-Selbständige
Für Selbständige in der Insolvenz gilt dabei noch diese Sonder-Vorschrift:
"§ 295a Obliegenheiten des Schuldners bei selbständiger Tätigkeit
(1) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. Die Zahlungen sind kalenderjährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres zu leisten.
(2) Auf Antrag des Schuldners stellt das Gericht den Betrag fest, der den Bezügen aus dem nach Absatz 1 zugrunde zu legenden Dienstverhältnis entspricht. Der Schuldner hat die Höhe der Bezüge, die er aus einem angemessenen Dienstverhältnis erzielen könnte, glaubhaft zu machen. Der Treuhänder und die Insolvenzgläubiger sind vor der Entscheidung anzuhören. Gegen die Entscheidung steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu."
Obliegenheitspflichten für Selbständige
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Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.