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Welche Schulden werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst

Welche Schulden werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst
© Gina-Sanders@AdobeStock

Jede von einer Insolvenz betroffene Person kennt als positives Ziel der Insolvenz die erlösende Restschuldbefreiung, die am Ende des Insolvenz-Verfahrens diese Verbindlichkeiten erlöschen lässt.Doch wissen Sie auch, das die Restschuldbefreiung nicht grenzenlos für alle Schulden gilt?

Der Gesetzgeber hat auch hierzu klare Vorschriften getroffen und bestimmt dabei, das folgende Schuldengründe bei der Restschuldbefreiung nicht berücksichtigt werden:

+ Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen
+ gesetzlicher Unterhalt
+ Steuerschulden aus einer Steuerstraftat nach rechtskräftiger Verurteilung
+ Geldstrafen
+ Zinslose Darlehen zur Kostenbegleichung im Insolvenzverrfahren

https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__302.html

Schulden mit diesen Anspruchsgrundlagen bleiben daher auch trotz für die sonstigen Schulden erteilter Restschuldbefreiung unverändert bestehen.

Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Autor und Insolvenz-Experte

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 12.01.2019 00:00
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