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Warum endet das Insolvenz-Verfahren erst 1 Jahr nach der Restschuldbefreiung?

Warum endet das Insolvenz-Verfahren erst 1 Jahr nach der Restschuldbefreiung?
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Die Hoffnung jedes Insolvenz-Schuldners ist die Restschuldbefreiung, also die amtliche und endgültige Löschung der zur Insolvenz führenden Verbindlichkeiten.Im Verlauf des Insolvenz-Verfahrens hat der Schuldner dabei stets auch diverse Informations- und Mitwirkungspflichten zu beachten, die der Gesetzgeber in der Insovenzordnung, InsO in § 97 festgelegt hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__97.html

Zur Sicherung dieser Schuldnerpflichten hat der Gesetzgeber den Insolvenz-Gläubigern auch eine feste Sicherung gegeben hat, denn diese haben bis zm Ablauf von einem Jahr nach Erteilung der Restschuldbefreiung die Möglichkeit, die Restschuldbefreiung anzufechten. Dies regelt dabei detailliert § 303 InsO:

"(1) Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers widerruft das Insolvenzgericht die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn
1.
sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat,
2.
sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner während der Abtretungsfrist nach Maßgabe von § 297 Absatz 1 verurteilt worden ist, oder wenn der Schuldner erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung wegen einer bis zum Ende der Abtretungsfrist begangenen Straftat nach Maßgabe von § 297 Absatz 1 verurteilt wird oder
3.
der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, die ihm nach diesem Gesetz während des Insolvenzverfahrens obliegen ..."




Und die Fristen für diese Anfechtung sind dabei wie folgt geregelt:

"... Der Antrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn er innerhalb eines Jahres nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gestellt wird; ein Widerruf nach Absatz 1 Nummer 3 kann bis zu sechs Monate nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens beantragt werden ..."

https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__303.html

Genau deshalb endet eine Insolvenz erst 12 Monate nach dem Ende der Restschuldbefreiung mit einem erneuten formalen Beschluss des Insolvenzgerichts.

Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Autor und Insolvenz-Experte

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 12.01.2019 00:00
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