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Verschuldung im Alter von 14 bis 30 Jahren wächst

Verschuldung im Alter von 14 bis 30 Jahren wächst
© andranik123@AdobeStock
"Mein Problem ist, das meine 2 Söhne - 17 und 23 Jahre alt - mit Schuldenproblemen kämpfen: Der jüngere durch Handytarif-Schulden, der ältere in seiner Wohnung mit Mieterhöhungen und enorm gestiegenen Energiekosten. Welche Hilfen gibt es dazu?"

Verschuldung im Alter von 14 bis 30 Jahren wächst

In der vergangenen Woche meldete sich Susanne R. aus Frankfurt/Main bei uns mit folgender Anfrage: "Danke für die vielen interessanten Blogs zu den
Themen vielseitiger Einsarmöglichkeiten und auch zur Vermeidung und/oder erfolgreichen Absolvierung einer Insolvenz. Ich habe jetzt das spezielle, das meine 2 Söhne - 17 und 23 Jahre alt - mit Schuldenproblemen kämpfen: Der jüngere durch Handy-Tarif-Schulden und der ältere in seiner ersten Wohnung mit Mieterhöhungen und drastisch gestiegenen Energiekosten. Welche Tipps und Tricks können Sie mir hier aufzeigen?"

Dieser Bitte kommen wir natürlich gerne nach.

Aus unserer Sicht haben viele Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Familie und erst recht nicht in der Schule gelernt planvoll und kaufmännisch bedacht mit ihrem Geld umzugehen. Dadurch führt ein manchmal überzogenes Markenbewusstsein ebenso wie ein geradezu wahrer Kaufrausch bei groß beworbenen bundesweiten Werbeaktionen wie "Black Friday" oder "Blackweek" oder sogar auch irrationale Cliquen-Wettbewerbe.

Das führt dann dazu neue Zahlungsverpflichtungen ohne Einmalzahlung einzugehen obwohl damit dann der Konto-Dispo noch mehr belastet wird oder auch weitere Kreditbelastungen geschaffen werden. Das engt dann die verfügbaren Einnahmen noch weiter.

Soweit zu den Ursachen, dann jetzt zu den Lösungen:

Bei jungen Erwachsenen kann sowohl eine karitative Schuldnerberatung eine Schulden-Vergleichs-Regelung ebenso einleiten wie auch im Extremfall eine Insolvenz vorbereiten und einleiten. 

Mietnebenkosten können bei Beziehern von Bürgergeld oder Sozialhilfe bei Nachweis und Antragstellung als Zusatzleistung mit übernommen werden.

Die amtlichen finanziellen Hilfestellungen können aber auch von jungen Erwachsenen bei der Arbeisagentur oder auch dem Sozialamt beantragt weden, die bislang noch keine öffentlichen Transferleistungen beziehen.

Bei jugendlichen Schuldnern sollten die betroffenen Jugendlichen am besten zusammen mit zunächst der eigenen Familie klären, wie weitere Schulden vermieden werden und mit Hilfe elterlicher Gelder eine Vergleichsregelung mit den Gläubigern versuchen.

Gelingt dies nicht, so gibt es in vielen Städten und Gemeinden bereits professionelle kostenfreie Jugend-Schuldner-Beratungen. Stehen derartige staatliche Beratungs-Möglichkeiten nicht zur Verfügung, dann sollte sofort die Beratung einer caritativen Jugend-Schuldner-Beratung aufgesucht werden. Dies bieten zum Beispiel die Arbeiter-Wohlfahrt, AWO oder auch der Caritas.

Für alle schon so jung verschuldeten Personen geben wir gerne den Rat eines erfahrenen Schuldner-Beraters weiter, der von den Betroffenen mehr Zurückhaltung beim Konsumverhalten und bewusstere Regelung der eigenen Finanzen fordert:

"... Für die meisten, die bei uns landen, kommt dieser Rat natürlich zu spät. Doch bei uns in der Beratung ist das Ziel auch immer der Aha-Effekt – der dazu führt, dass es nicht wieder passiert.

Alle jungen Menschen, die so viel im Netz unterwegs sind, sollten sich immer fragen, ob sie die Dinge, die man kaufen kann, wirklich brauchen. Am besten man fragt sich, ob man auch aufstehen, zur Bank gehen, dort das Geld dafür abheben und den Artikel mit Bargeld im Laden kaufen würde..."..

AWO-Schuldnerberatung für Jugendliche

In diesem Sinne sollten Eltern auf ihre betroffenen Kinder ebenso einwirken wie auch die Lehrer an den Schulen. Das verhindert das Eintreten oder den Rückfall in derartige frühe Verschuldnessituationen im Leben des "Nachwuchses".

Und das gilt auch: Das eigene positive elterliche Vorbild gehört natürlich ebenso dazu.

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

 

 

 

 

 

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 24.04.2024 00:00
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