Schuldenfreiheit ohne Insolvenz? Wie geht das?
Das Ziel der Schuldenfreiheit wird im Insolvenzrecht mit dem Stichwort der "Restschuldbefreiung" bezeichnet und ist das bekannte Sehnsuchtsziel aller privaten Schuldner und überschuldeten Firmen.
Dabei übersehen alle Schuldner, das die Insolvenzordnung mit den gesetzlichen Regeln eines Insolvenzverfahrens nicht die einzige Möglichkeit der Erzielung der Schuldenfreiheit ermöglicht.
Und nicht nur das: Es gibt sogar Insolvenzrechtler, die die Art und Weise der Durchführung von Insolvenzverwaltung kritisieren, soweit die dabei anfallenden hohen Gerichts und Insolvenzverwalter-Kosten die auszuschüttenden Quoten an die jeweiligen Gläubiger deutlich reduzieren. Der Punkt ist dabei: Diese Umstände reduzierter Quoten kennen auch Gläubiger und gehen daher gerne auch aussergerichtliche Entschuldungswege lieber mit.
Hier einmal eine beispielhafte Kritik:
"... Zwei Drittel des Vermögens für Verwertung
Ausgerechnet in dieser Situation gibt es Zweifel an der Professionalität der Verwalter. "Die überwiegende Mehrzahl der Treuhänder ist nicht ausreichend qualifiziert, um ein Unternehmen zu sanieren. Stattdessen geht es den meisten nur um eine schnelle Abwicklung. Da bleiben viele Firmen auf der Strecke", meint Hans Haarmeyer. Der ehemalige Richter und Professor an der Fachhochschule Koblenz gehört zu den führenden Insolvenzrechtlern in Deutschland. Er ist überzeugt, dass Tausende von Arbeitsplätzen und Milliardenforderungen der Gläubiger gesichert werden könnten, wenn die Insolvenzverwalter besser qualifiziert wären.
Nach Berechnungen von Haarmeyer werden im Durchschnitt mehr als zwei Drittel des Vermögens eines insolventen Unternehmens für dessen Verwertung und Verwaltung verwendet. "Statt die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen, versorgt die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens offenbar weitgehend und flächendeckend nur die Insolvenzverwalter und die mit ihnen verbundenen Strukturen", sagt der Jurist. Er kritisiert, dass viele Verwalter "Heerscharen von teuren Beratern" in die ihnen anvertrauten Firmen schicken, weil es ihnen selbst an Kenntnissen mangele. ...".
Insolvenzverwalter in der Kritik
Deshalb unser Tipp sowohl für verschuldete Verbraucher wie auch für Unternehmer in finanzielle Schwierigkeiten:
Suchen Sie sich Berater die auch nachgewiesene Erfolgs-Erfahrungen mit aussergerichtlichen Schuldenbereinigungs-Verfahren - also ohne Insolvenz-Kosten - vorweisen können und ihre Beratungs-Leistungen zum Beispiel mit diesen Argumenten beschreiben:
"... Für Verbraucher und auch selbständige Unternehmer ist immer unser erste Schritt, nach außergerichtlichen Regulierungslösungen zu suchen und entsprechende Pläne zu entwickeln.
Nach meiner Erfahrung machen sich vor allem Schuldnerberatungsstellen, aber auch viele Insolvenzanwälte nicht die Mühe, Alternativen zu einem schnell gestellten Insolvenzantrag oder einem schlecht durchgeführten Einigungsversuch zu suchen. Dabei erzielen wir mit Schuldenvergleichen gute und schnelle Ergebnisse, mit denen jahrelange Insolvenzverfahren mit langjährig negativer Schufa vermieden werden können...".
Insolvenzvermeidung durch Schuldenbereinigungsplan
Bitte berücksichtigen diesen Tipp unbedingt, denn der Schuldenbereinigungsplan kann ihnen mehrere Vorteile zugleich bieten:
- Ein Schuldenbereinigungsverfahren wird nicht von überlasteten Insolvenzgerichten zeitlich langwierig durchgeführt,
- es kann nach Erfahrungen von Spezialisten dieser Verfahrensform bereits binnen 6 - 12 Monaten beendet werden,
- wobei keine Gerichtskosten anfallen.
Deshalb ist diese Verfahrensform zur Schuldenfreiheit unbedingt eine wichtige Handlungsoption für jeden Betroffenen.
Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.