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Schufa speichert Insolvenzende nur noch 6 Monate

Schufa speichert Insolvenzende nur noch 6 Monate
© Coloures-Pic@AdobeStock
Heute gab es eine sehr gute Nachricht für alle Privat-Insolvenz-Betroffenen: Ab sofort werden von der Schufa die Insolvenzdaten 6 Monate nach Restschulderteilung bereits gelöscht und Ihr beruflicher Neustart beginnt damit 2,5 Jahre früher ...

Schufa speichert Insolvenzende nur noch 6 Monate

Heute gab es eine sehr gute Nachricht für alle Privat-Insolvenz-Betroffenen: Stellen Sie sich vor, das Sie Ihre Verbraucher-Insolvenz erfolgreich absolviert haben und den gerichtlichen Restschuldbefreiungs-Beschluß in Ihren Händen halten. Aber wenn Sie eine Wohnung oder einen Urlaubs-Mietwagen nutzen wollen sperrt noch drei Jahre nach dem Insolvenzende der Insolvenzeintrag in der Schufa.

Ein unerträglicher Zustand und eine ungerechte Behinderung und diese fällt jetzt weg.

Mit der Hilfe des Europäischen Gerichtshofes und dessen Grundsatzentscheidung wird bei der Schufa jetzt diese Eintragungsdauer auf nur noch 6 Monate verkürzt.

"... Erteilte Restschuldbefreiungen werden amtlich bekannt gemacht, auf dem Internetportal Insolvenzbekanntmachungen.de. Dort ist die Information sechs Monate lang abrufbar. Auskunfteien wie die Schufa greifen darauf zu und speichern die Daten bei sich drei Jahre lang. Früher war das zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht.

Mitte März hatte sich der zuständige EuGH-Generalanwalt sehr kritisch zu der langen Speicherung geäußert. Für Betroffene habe das erhebliche negative Folgen. Die EuGH-Richter sind daran nicht gebunden, folgen der Einschätzung des Generalanwalts aber oft. Ziel der Restschuldbefreiung sei es, dass die Betreffenden sich wieder am Wirtschaftsleben beteiligen können. Das würde vereitelt, wenn private Wirtschaftsauskunfteien die Daten über die Insolvenz länger speichern dürften. Der Bundesgerichtshof prüft derzeit einen ähnlichen Fall.

Bei der Schufa waren im dritten Quartal 2022 rund 302.000 Menschen mit Restschuldbefreiung erfasst...."

Schufa speichert beendete Insolvenz nur noch 6 Monate nach

Für diese vielen tausenden Betroffenen jetzt und alle weiteren tausenden neuen erfolgreichen Absolventen ihrer Insolvenz ist daher die heutige Nachricht eine unglaublich wichtige und positive Entscheidung.

Damit wird die Entscheidung für eine Insolvenz für eine Entschuldung und einen schuldenfreien Neustart noch interessanter: Da der wirtschaftliche Neustart dann bereits auch zum Thema Schufa bereits 6 Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einer Schufa-Bestätigung ohne Erwähnung der Insolvenz erfolgen kann.

Nutzen Sie also Ihre verbesserten Neustart-Chancen!
 

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 28.03.2023 00:00
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