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Schufa löscht 250.000 Insolvenzeinträge, Ihren auch?

Schufa löscht 250.000 Insolvenzeinträge, Ihren auch?
© beeboys@AdobeStock
Unter dem Eindruck laufender Gerichtsverfahren gegen die Schufa in Deutschland, bei denen es um die Frage der Rechtmässigkeit der Dauer von Speicherungen insbesondere bei beendeten Insolvenverfahren von Verbrauchere-Insolvenzen geht reagiert die Schufa!

Schufa löscht 250.000 Insolvenzeinträge, Ihren auch?

Unter dem Eindruck laufender Gerichtsverfahren gegen die Schufa in Deutschland, bei denen es um die Frage der Rechtmässigkeit der Dauer von Speicherungen von laufenden und insbesonders beendeten Insolvenverfahren von Verbrauchere-Insolvenzen geht reagiert die Schufa jetzt konkret.

Wir hatten ja bereits in einem vorherigen Blog über die unlängst verkündete Mitteilung der Schufa ging, hier die Dauer der Speicherung zu überprüfen und gegebenenfalls auch zu reduzieren.

Jetzt hat die deutsche Schufa ihre Ankündigung auch wirklich bereits umgesetzt und 250.000 deutsche Verbraucher-Insolvenzler profitieren bereits von der Kürzung der Speicherdauer:

"... Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer», sagte Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder. Eine gute Bonität (Kreditwürdigkeit) kann unter anderem für den Abschluss von Mietverträgen wichtig sein.

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speicherten sie drei Jahre lang. Vor den Gerichten wird darum gestritten, ob das noch zulässig ist. Denn seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht.

Die Schufa hatte vor diesem Hintergrund angekündigt, die Speicherdauer zu verkürzen und dies bis Ende April umzusetzen. Künftig werden die Informationen zu einer Restschuldbefreiung nach Angaben der Schufa automatisch nach sechs Monaten gelöscht. Lediglich Neuschulden, die nicht durch die Restschuldbefreiung erlassen worden seien, blieben bestehen.

Mit der Frage der Speicherdauer beschäftigen sich aktuell der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH möchte eine Klärung durch den EuGH abwarten. Mitte März hatte sich der zuständige Generalanwalt des EuGH in zwei Schufa-Fällen aus Deutschland sehr kritisch zu der bisherigen Praxis geäußert: Die Restschuldbefreiung solle es den Betroffenen ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen - durch die lange Speicherung werde das jedoch vereitelt...".

Schufa verkürzt Speicherdauer für private Insolvenzen

Was war passiert? Die General-Staatsanwaltschaft beim Europäischen Gerichtshof hatte in laufenden Prozessen gegen die bisherige Dauer der Schufa-Insolvenz-Speicherungen nach Erteilung der Restschuldbefreiung deutliche Bedenken in ihren Stellungnahmen geäußert und hier deutlich verkürzte Fristen gefordert.

Die Schufa wollte - da der EUGH andeutete sich dieser Einschätzung in neuen Urteilen anzuschließen - keine Urteile gegen sich riskieren und reagierte nun mit dem Nachgeben:

250.000 von einer Privat-Insolvenz mit erteilter Restschuldbefreiung können daher in diesen Tagen jubeln und profitieren ab sofort von einer "sauberen Schufa": Damit haben eine Viertel-Million Betroffene jetzt endlich vorzeitig ihre Kreditwürdigkeit wiedergewonnen und wir gratulieren dazu ganz herzlich!

Gleichzeitig soll das auch eine weitere Motivation für die vielen Personen sein, die "eine lange Insolvenz-Laufzeit plus Folgen" noch scheuen. Diese Hürde hat sich jetzt nochmals reduziert:

Also nutzen Sie unsere vielen Tipps und Tricks hier

-  entweder um eine Insolvenz sicher zu vermeiden oder

-  diese maximal verkürzt erfolgreich zu absolvieren!

 

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 26.04.2023 00:00
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