Kontosperre? - Sofort neues Konto per Handy eröffnen!
Unlängst wurde ich erneut angesprochen was in einer besonders prekären Situation ohne Konto schnell und sicher dieunic beste Reaktion ist.
Dabei der Fall: Bei dem einen Leser unseres Portals
- hatte die Bank eigenständig das Kunden-Bankkonto wegen einer überzogenen und trotz Aufforderung nicht zurückgeführten
Kontoüberziehung das Konto gesperrt,
bei einer anderen Leserin
- hatte ein Gläubiger mit einem vollstreckbaren Titel das Bankkonto gepfändet.
- In beiden Fällen waren damit keine Bargeldabhebungen oder Überweisungen mehr möglich und
- deshalb wandten sich beide an uns mit der Bitte um Hilfestellung.
Was war dann unser Tipp: Sofort ganz einfach
- nur per Handy
- teilweise binnen nur 10 Minuten
- ein neues sogenanntes "Smartphone-Konto" eröffnen und sofort nutzen..
Dazu hier einmal ein Auszug mit den TOP- 3 Anbietern aus dem aktuellen Oktober-Test für Online-Bankkonten, die folgende Zeitabläufe für eine schnelle Handy-Kontoeröffnungen gewährleisten:
"In 5 Minuten Konto eröffnen, komplett digital -- DKB-Bank
Girokonto wechseln per App -- ING Diba
N26 -- Kontoeröffnung in nur 8 Minuten ..."
Beste Online Banken - Test Oktober 2023
Natürlich können bei Kontosperre oder auch Kontopfändung rechtliche Schritte überlegt und je nach Fall eingeleitet werden: Den Anwalt einschalten oder auch die Rechtsantragsstelle der für Sie örtlich zuständigen Amtsgerichts. Doch da fangen auch gleich die typischen praktischen Hindernisse an:
Wann erreichen Sie denn den Anwalt und wann erst erhalten Sie bei ihm einen Termin zur Rücksprache?
Die Rechtsantragstelle ist immer nur von 9-12 Uhr vormittags erreichbar, doch wie können Sie während Ihrer eigenen Arbeitszeit dann das Amtsgericht wie erforderlich persönlich aufsuchen?
Deshalb halten wir unseren Tipp für eine schnelle Eröffnung eines neuen Bankkontos allein per Smartphone stets für die schnellse und sicherste Reaktion.
Lutz Bernard, Ass. jur:
Autor und Insolvenz-Experte
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.