Die Zinsen für das Darlehen betrug damals 8,5 % und bedeutete daher für die Eheleute Mustermann eine dauerhafte Zins- und Tilgungs-Monatsrate von 2.100 €. Im Jahr 2010 erlitt Frau Mustermann jedoch bei einem Arbeitsunfall einen komplizierten Beinbruch, war nach Operation zunächst 6 Monate arbeitsunfähig und erhielt dann nur noch das deutlich geringere Krankengeld. Da nach einer weiteren 2. Operation keine gesundheitliche Besserung eintrat bezieht Frau Mustermann inzwischen nur noch eine kleine Berufsunfähigkeitsrente und kann nicht mehr arbeiten.
Die damit verbundene deutliche Senkung des Familieneinkommens konnte einige Zeit durch Einsparungen wie Versicherungs-Kündigungen, Verzicht auf Urlaube und das 2. Auto und den 2. Fernseher etc. aufgefangen werden, kann jedoch nicht mehr auf Dauer die erforderlichen Zins- und Tilgungsleistungen sicher aufbringen. Folge ist, jetzt konnten 2 mal die erforderlichen monatlichen Tilgungsleistungen nicht voll erbracht werden, weshalb die baufinanzierende Bank bereits eine Kündigung des Baudarlehens schriftlich angedroht hat.
Wie kann hier eine Insolvenz vermieden werden?
Man muss sich dazu nur einmal das Zinsniveau bei Kreditabschluss und heute anschauen ... deshalb hier eine Übersicht über die Zinsentwicklung der Bauzinsen von damals ca. 9 % auf jetzt deutlich unter 2 % ansehen.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155740/umfrage/entwicklung-der-hypothekenzinsen-seit-1996/
Dies zeigt hier klar die Möglichkeit auf, einfach durch eine sofortige Umschuldung die monatliche Belastung durch die mögliche Darlehens-Zinssenkung von 8,5 % auf nur noch ca. 1,5 % zu senken, was eine Reduzierung der Monatsrate ermöglicht, die Herr Mustermann dann mit einer Umschuldung sofort alleine tragen kann.
Aktuell werden dabei sogar Baufinanzierungskonditionen von nur knapp über 1 % Zinsen angeboten:
https://www.vergleich.de/baufinanzierung-vergleich-lp.html?xcld=1166&extcid=SGOJDAD030000010&ad=1&gclid=EAIaIQobChMIjoTfuZL41QIVohbTCh0b2QlyEAAYASAAEgL7PvD_BwE
Dies bedeutet, durch eine sofortige Umschuldung kann Familie Mustermann hier wirksam die drohende Insolvenz und damit auch eventuell die Versteigerung des Familienhauses nach Kreditkündigung ganz einfach verhindern!
Dieser Artikel soll Ihnen auch Mut machen, in einer derartigen Verzugs-Situation schnell professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen mit einem Bau-Finanzierungs- oder Schulden-Berater, also bitte nie den Kopf in den Sand stecken, sondern zügig und zielgerichtet handeln.
Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Gastautor
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.