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Insolvenz-Firmensanierung mit einem Sachwalter

Was ist Ihre erste und häufigste Assoziation bei den Stichworten "Firmensanierung in der Insolvenz"? Also ehrlich: Auch mir fallen dazu zuerst die Worte "Fremdbestimmung" und vor allem "Insolvenzverwalter" ein, und Ihnen? Gibt es dazu eine Alternative?

Insolvenz-Firmensanierung mit einem Sachwalter

Was ist Ihre erste und häufigste Assoziation bei den Stichworten "Firmensanierung in der Insolvenz"? Also ehrlich: Auch mir fallen dazu zuerst die Worte "Fremdbestimmung" und vor allem "Insolvenzverwalter" ein, und Ihnen?

Dies bedeutete im bisherigen Regel-Insolvenzverfahren für Selbständige, Firmen und Unternehmen insbesondere stets den

  • Verlust der geschäftlichen Entscheidungsbefugnisse und den
  • Verlust der Arbeitgeberfunktion und damit
  • auch nach aussen ein von Kunden und Geschäftspartnern schnell wahrnehmbare "Entmachtung".

Genau diese Nachteile sind komplett vermeidbar, wenn ein in Insolvenz gehendes Unternehmen eine Insolvenz in Eigenverwaltung nach §§ 270 ff InsO vorbereitet und beim Insolvenzgericht beantragt. Denn dann

  • wird kein Insolvenzverwalter bestellt,
  • die Arbeitgeberfunktion der Geschäftsleitung bleibt bestehen und
  • Image und Status der Geschäftsführung nach aussen bleiben unangetastet und damit unbeschadet.

Denn in diesem Fall wird vom Insolvenzgerricht ein sogenannter "Sachwalter" bestellt, der kontrollierend und beratend der Geschäftsleitung zur Seite steht. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen,

  • das ein anerkannter Sanierungs-Experte die Geschäftsleitung fachmännisch unterstützt,
  • damit nutzen Sie seine zusätzliche Erfahrung als qualifizierter und erfahrener Sanierungs-Experte,
  • vielleicht ist er dabei auch Fachanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer,
  • das stärkt dann auch das Vertrauen bei Gläubigern, Kunden und Geschäftpartnern sowie Banken
  • und Ihr erworbenes Unternehmer-Image nach aussen bleibt unbeschädigt.
     

Damit können Sie eine "leise", sichere und unauffällige Gesundung Ihrer Firma erzielen.

Details zu dieser Insolvenz-Verfahrensart und passende erfahrene Ansprechpartner dazu mit allen Kontaktdaten finden Sie dabei hier im internen Portal-Bereich. Denn wir haben alles für Sie bereits gründlich recherchiert. So können Sie isch schnell und sicher informieren.


Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 29.09.2021 00:00
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