Insolvenz-Beratungswartezeit - Guthaben auszahlen lassen
Die gesamte Anzahl von Insolvenzen steigt auch in 2022 deutlich weiter und damit auch die Wartezeit bis zu ersten professionellen Beratung um die Sie sichernden Maßnahmen einzuleiten.
Wir helfen Ihnen jedoch, diese Wartezeit bereits zu Ihrer Absicherung zu nutzen und zwar mit professionellen Tipps. Heute zum Thema: Guthaben auszahlen lassen.
Kaum ein Verbraucher, Selbständiger oder Unternehmen besitzt keine private Renten- oder Lebensversicherung usw. die im Lauf der Zeit sicher bereits interessante Guthaben durch Ihre Einzahlungen aufweisen. Im Fall einer Insolvenz wird der Insolvenzverwalter alle diese Verträge kündigen und die Guthaben der Insolvenzmasse und damit nur den Gläubigern zu Gute kommen lassen.
Dies können Sie jedoch vor der Insolvenzeröffnung ganz einfach verhindern:
Sie kündigen einfach alle diese Guthaben aufweisenden Versicherungen sofort und geben zur Auszahlung ein sicheres Bankkonto an, bei dem keine Pfändung besteht oder droht.
Denn für derartige Verträge sieht das maßgebliche Versicherungsvertragsgesetz, VVG in § 168 eine jederzeit mögliche Kündigung des Versicherungsnehmers zum Ende der laufenden Versicherungsperiode vor:
Versicherungs-Kündigung § 168 VVG
Gleiches gilt natürlich auch für Banksparverträge, Depots, Aktien und ETF's etc.
Dabei haben Sie nur folgendes zu beachten:
- Die Kündigung muß vom jeweiligen Versicherungsnehmer unterschrieben sein
- und das Kündigungsschreiben muß unbedingt die richtige Versichersnummer des Vertrags aufweisen.
- Sichern Sie den sicheren Zugang der Kündigung durch eine Zustellung per Einschreiben/Rückschein ab.
Was für den jeweiligen Lebensunterhalt dann später erforderlich ist können Sie dann in jedem Fall behalten.
So können Sie die Wartezeit bis zur ersten Fachberatung auch bereits nutzen.
Viele weitere wichtige Tipps und Tricks für die Vermeidung oder erfolgreiche Absolvierung der Insolvenz finden Sie auch in unserem Insolvenz-Ebook.
Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.