Insolvenz - kurzer Weg zur sicheren Schuldenbefreiung
Drücken Sie Ihre Schulden, häufen sich die Mahnungen, ist das Konto oder das Gehalt bereits gepfändet?
Sie haben dann jetzt nur 2 Möglichkeiten diese ärgerliche Situation zu überwinden: Entweder durch Zahlung Ihrer Schulden oder durch eine Insolvenz zur Schuldenfreiheit mit einer Restschuldbefreiung zu gelangen ... welchen Weg wählen Sie dabei für sich?
Das Statistische Bundesamt hat dazu gerade im März 2022 sehr interessante Vergleichszahlen für die Anzahler der Verbraucherinsolvenzen im Vergleich der vergangenen Jahre in der Bundesrepublik veröffentlicht:
Danach stieg die Anzahl der bundesweiten Verbraucherinsolvenzen im Vergleich von den Jahren
2020 zu 2021 von
40.502 auf 78.615 Verfahren,
also eine Steigerung um 90 %!
Statistik Verbraucher-Insolvenzen 2020-2021
Die Anzahl der in Insolvenzfragen beratenden Schuldner-Beratungsstellen ist jedoch zugleich unverändert, und da liegt das Dilemma: Wenn Sie Ihre Post aus Angst vor Rechnungen oder Mahnungen oder auch die bekannten amtlichen Zustellungen in gelben Briefumschlägen nicht mehr öffnen, dann ist es bereits "5 vor 12", also höchste Zeit zur handeln und professionelle Hilfe einzuholen.
Und dann setzt genau Ihr 2. neues Problem ein: Sie erhalten aufgrund der Überlastung der Insolvenz-Beratungsstellen nirgendwo noch einen zeitnahen Beratungstermin! Und genau da setzt hier unsere Hilfestellung ein:
Denn wenn Ihr Insolvenzverfahren eröffnet wird, übernimmt ein Insolvenzverwalter "die Regie" und sorgt zum Beispiel auch dafür, das keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie mehr laufen dürfen: Das bedeutet für Sie das neue Öffnen des Briefkastens ohne Bauschmerzen!
"... Der Verwalter ist dafür zuständig, das noch vorhandene Vermögen zu bestimmen und für die Begleichung der Verfahrenskosten sowie die Schuldentilgung einzusetzen. Besitzen Schuldner zum Beispiel noch Sachwerte wie eine eigene Immobilie, können diese zu Geld gemacht werden.
Schuldner befinden sich dann in der sogenannten Restschuldbefreiungszeit. Haben sie ein geregeltes Einkommen, wird ein Teil davon gegebenenfalls gleich vom Arbeitgeber einbehalten und unter den Gläubigern verteilt.
Wie hoch der pfändbare Betrag des Einkommens ausfällt, hängt von der Höhe des Nettolohns und von etwaigen Unterhaltspflichten ab - er ist der Pfändungstabelle zu entnehmen. Wer ohne Unterhaltspflichten ein Nettoeinkommen von 2000 Euro monatlich bezieht, muss zum Beispiel rund 523 Euro abgeben. Was Schuldnerinnen und Schuldner mit dem unpfändbaren Teil des Geldes machen, bleibt ihnen überlassen ...
Sind die drei Jahre vorüber, wird die Restschuldbefreiung erteilt. "Damit werden die Forderungen dann nicht komplett gestrichen, aber sie werden zu unvollkommenen Forderungen", ... Schuldner können die Schulden zwar noch freiwillig bezahlen, Gläubiger dürfen diese aber nicht mehr einfordern. Drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens wird der entsprechende Schufa-Eintrag gelöscht...".
Private Insolvenz hilft
Noch nie war es in dere Vergangenheit für Verbraucher so schnell möglich eine Schuldenfreiheit und erneute gute Schufa-Eintragungen in einer so kurzen Zeit von 3 Jahren wie heute zu erzielen. Und genau das haben alle diejenigen erkannt, die genau diese neuen Vorteile mit dem eigenen Insolvenzantrag in 2021 abgewartet haben.
Und genau das erklärt die hohe Steigerung der Verbraucherinsolvenzen im Vergleich von 2020 zu 2021.
Also nutzen auch Sie diese große Chance zum schuldenfreien Neustart mit unseren hier im Portal für Sie recherchierten Tricks und Tipps zu einem erfolgreichen und schuldenfreien wirtschaftlichen 2. Start.
Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.