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Inflation besiegen (8) Ungültige Riester-Renten-Kosten!

Inflation besiegen (8) Ungültige Riester-Renten-Kosten!
© deagreez@AdobeStock
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Zivilsachen hat vor 1 Woche ein sehr wichtiges Urteil zugunsten der Verbraucher gefällt gegen kostenträchtige Vertragskonditionen von Banken und Versicherungen zulasten der Riester-Renten-Versicherten gefällt: ...

Inflation besiegen (8) Ungültige Riester-Renten-Kosten!

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Zivilsachen hat vor 1 Woche ein sehr wichtiges Urteil zugunsten der Verbraucher gefällt gegen kostenträchtige Vertragskonditionen von Banken und Versicherungen zulasten der Riester-Renten-Versicherten gefällt:

Riester-Abschluß- und Vermittlerkosten wurden für rechtswidrig erklärt und sind unwirksam!

"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine umstrittene Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem Riester-Altersvorsorgemodell einer Sparkasse in Bayern für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 290/22). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die mehrere Verfahren zu solchen Klauseln angestoßen hat, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Nähert sich die Ansparphase in einem Riester-Sparvertrag mit einer Bank ihrem Ende, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher meist ein oder mehrere Vertragsangebote, aus denen hervorgeht, wie hoch die Rente sein und welcher Versicherer diese auszahlen wird. Für den Abschluss dieser Verträge sollen sie jedoch neu anfallende Kosten bezahlen.

Über deren Höhe wurden die Kundinnen und Kunden in ihrem Sparvertrag aber nicht transparent informiert. Die entsprechende Klausel im Sparvertrag stufte der BGH in einem konkreten Fall (Sparkasse Günzburg-Krumbach) als rechtswidrig ein. Nach dem aktuellen Urteil lohnt es sich auch für Kunden anderer Kreditinstitute, sich gegen diese Kosten zu wehren."

Riester-Renten : Unzulässige Abschluß- und Vermittlerkosten?

In dem bestreffenden Rechtsstreit trat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als Kläger auf und erstritt dieses wichtige Urteil im Sinne der Verbraucher-Interessen. Auf deren Webseite werden jetzt auch zugleich bereits den betroffenen Riester-Renten-Vertragspartnern klare Hinweise zu den daraus möglichen Handlungs-Optionen gegeben.

So kommen Sie als Betroffene zu Ihrem Recht, wobei wir hier die Kernsätze wiedergeben, im als Quelle angegebenen Artikel finden Sie dazu natürlich alls Details::

"Wenn Sie das Angebot mit den entsprechenden hohen Kosten für eine Rentenzahlung noch nicht angenommen haben und sich gegen die verlangten Kosten bzw. Provisionen wehren möchten, haben Sie derzeit folgende Optionen:

  • Das Verrentungsangebot unter Vorbehalt annehmen ...

  • Eine Nachbesserung des Verrentungsangebots fordern ...

  • Das Verrentungsangebot nicht annehmen ...

  • Sie schalten selbst einen Anwalt ein ...

  • Sie schalten die Schlichtungsstelle ein und informieren die Finanzaufsicht ...

  • Sie kündigen Ihren Vertrag förderschädlich ...

  • Sie holen Angebote bei anderen Anbietern ein... 

Wenn Sie das Angebot mit den entsprechenden hohen Kosten für eine Rentenzahlung bereits angenommen haben und sich nachträglich gegen die verlangten Kosten bzw. Provisionen wehren möchten, haben Sie folgende Optionen:

  • Sie fordern Erstattung mit unserem Musterbrief ...
     
  • Sie fordern Erstattung sämtlicher vom Versicherer erhaltenen Zuwendungen (Provisionen) ..."

Unzulässige Kosten in Riester-Renten-Verträgen

Es ist wichtig dabei zu wissen:

1. Beratungen durch die zuständigen Verbraucherzentralen an Ihrem Wohnsitz erfolgen in der Regel kostenfrei.

2. Unser wichtiger Tipp: Falls Sie über eine gültige private Rechtsschutz-Versicherung verfügen fragen Sie dort nach Empfehlungen
    für Fachanwälte für Bank- und Kaitalmarktrecht nach. Diese können das Mandat übernehmen und klären dabei vorab auch die
    die erforderliche Kostendeckungszusage mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Hinweis: Fachanwälte in jeder Fachrichtung verfügen über ein geprüftes, umfangreiches und stets aktualisiertes Fachwissen und bieten Ihnen damit die Sicherheit für eine bestmögliche Exertise zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Dazu wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei der Sicherung Ihrer Ansprüche!

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte.
 

 

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 03.12.2023 00:00
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