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Inflation besiegen (3) - mit Schadenersatz von Facebook

Inflation besiegen (3) - mit Schadenersatz von Facebook
© beeboys@AdobeStock
Allen deutschen Facebook-Nutzern, die von der Datenschutz-Grundverordnung vor Datenschutz-Verletzungen geschützt werden, steht bei Verletzungen dieser Vorschriften ein Schadenersatzanspruch zu, der inzwischen Schon mehrfach von Gerichten bestätigt wurde!

Inflation besiegen (3) - mit Schadenersatz von Facebook

Wenn die Preise ständig mit der Inflation steigen kann dies auch Grund für Insolvenzbbhren und een bedeuten, da sowohl in Firmen wie auch in privaten Haushalten dann Kostenfallen zuschlagen können: Bei Firmen kann dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit für privaten Haushalte.

Deshalb ist es wichtig, auch einmal atypische neue Einnahmequallen zu prüfen, Daher hat unsere heutige Idee eine große Relevanz:

Nutzen Sie oder Personen in Ihrer Firme oder Familie Facebook? Das ist sehr wahrscheinlich, denn: Mit weltwelt mit 2,989 Milliarden monatlich aktiven Nutzern im Jahr 2023 und 2,037 Milliarden täglich aktiven Nutzern im April 2023 ist Facebook die weltweit größte Social Media Plattform. Und allein In Deutschland gibt es bei Facebook insgesamt 32 Millionen Nutzer.

Faceboot-Nutzer weltweit und in Deutschland

Allen diesen deutschen Nutzern, die von der Datenschutz-Grundverordnung, DGSVO in Deutschland vor Datenschutz-Verletzungen geschützt werden, steht bei Verletzungen dieser Vorschriften ein Schadenersatzanspruch zu, der inzwischen auch bereits mehrfach von deutschen Zivil-Gerichten bestätigt wurde.

Das bedeutet damit für alle deutschen Facebook-Nutzer eine echte Chance auf neue Schadenersatz-Einnahmen:

"... Im April 2021 veröffentlichten Hacker persönliche Daten von über 533 Millionen Facebook-Nutzern im Internet. Bei dem Datenleck wurden vollständige Namensangaben, E-Mail-Adressen, Geburtstage oder Handy-Telefonnummern öffentlich gemacht.

Experten halten dies für eine große Gefahr. Denn die Täter können durch die Menge der durch das Datenleck erbeuteten Nutzer-Daten täuschend echt aussehende SMS, E-Mails und andere digitale Nachrichten versenden und damit große Schäden verursachen.

Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss ein Unternehmen wie Facebook für einen sicheren Umgang mit persönlichen Daten der Nutzer sorgen. Dagegen hat der Meta-Konzern aber eindeutig verstoßen, sodass Betroffene nach Art. 82 DSGVO Recht auf Schadenersatz haben.

Die Chancen stehen gut: Die LGs Gießen (3 O 256/22), Zwickau (Az. 7 O 334/22) Oldenburg (Az. 5 O 1809/22) und Paderborn (2 O 212/22 sowie 2 O 99/22) sprachen Facebook-Nutzern bereits zwischen 500 und 3000 Euro Schadensersatz zu...

Unsere Datenschutzexperten schätzen Ihre persönlichen Erfolgschancen hinsichtlich Schadensersatzforderungen sachkundig ein – für Sie jederzeit ohne Kostenrisiko, da in der Regel Deckung von der Rechtsschutzversicherung...

Verbraucher-Anwälte Baumeister & Rosing, Berlin

Diese Kanzlei ist auf Verbraucherschutz-Themen bereits seit Jahren spezialisiert und berät und vertritt Ihre Mandanten bundesweit. Damit können sich hier Facebook-Nutzer aus Baden-Württemberg genauso anwaltlich vertreten lassen wie aus Schleswig-Holstein oder Sachsen.

Und für alle ergibt sich damit eine neue unverhoffte Einnahmequelle: Steuerfreier Schadenersatz.

Lassen Sie sich doch einfach von dieser Kanzlei einmal kostenfrei beraten und Ihre Chancen prüfen!

 

Lutz Bernard, Ass. jur.,
Autor und Insolvenz-Experte

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 05.11.2023 00:00
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