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Inflation besiegen (16) - Miete senken mit Conny

Inflation besiegen (16) - Miete senken mit Conny
© photoschmidt@AdobeStock
Alle Mietverträge ab 2015 können auf die Einhaltung der Mietpreisbremse kostenfrei überprüft werden. Die bisherige Erfahrung der Conny GmbH: Im Schnitt konnten in den bisher bearbeiteten Fällen die monatlichen Mieten um 304 € gesenkt werden. Und Sie?

Inflation besiegen (16) - Miete senken mit der Conny GmbH

Haben Sie schon professionell kostenfrei prüfen lassen ob Sie jeden Monat eine überhöhte und damit unzulässige Miete zahlen? Wissen Sie, das Sie überzahlte unzulässige Mieten erfolgreich zurückfordern können?

Die Stiftung Warentest hat dazu das bundesweit tätige Legal Tech-Unternehmen in Berlin getestet, für "GUT" befunden und dabei auch folgenden plakativen Beispiel-Fall bennant:

"Beispiel: Ein Mieter aus dem Berliner Stadt­teil Neukölln erzwang vor Gericht eine Senkung der Miete um 782,11 Euro pro Monat oder 54 Prozent. Er spart damit 9 385,32 Euro pro Jahr.
Land­gericht Berlin, Urteil vom 30.07.2020
Aktenzeichen: 65 S 69/20
Mieter­anwalt: Max Althoff, Berlin"

Die Conny GmbH setzt die Mietpreisbramse durch

Das hört sich docht wirklich gut an. Und wie geht dabei die Conny GmbH vor?

"1. Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an uns.

CONNY bietet im Miet- und Arbeitsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dazu übermitteln Sie uns in wenigen Klicks Ihre Falldaten. In vielen Fällen erhalten Sie dank Algorithmus unmittelbar ein Ergebnis, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat – und, wie hoch Ihr Anspruch ist.

2. Wir prüfen Ihren Fall und melden uns zurück.

Nach Beauftragung prüfen unsere Rechtsexperten basierend auf Ihren Angaben die Erfolgsaussichten Ihres Falls. Fällt die Einschätzung positiv aus, leiten wir umgehend die notwendigen juristischen Schritte ein. Sollten sich offene Fragen ergeben, kontaktieren wir Sie zusätzlich telefonisch für ein persönliches Gespräch.

3. Sie senden uns alle wichtigen Unterlagen zu.

Zur Durchsetzung Ihres Anspruch benötigen wir einige Nachweisdokumente, die Sie uns bequem per E-Mail an info@conny.legal übermitteln können. Bitte geben Sie als Betreff Ihre Fallnummer an.

4. Wir übernehmen die Einigung mit der Gegenseite.

Sobald wir alle Details Ihres Falls kennen, übernimmt ein CONNY-Rechtsexperte die Durchsetzung Ihres Anspruchs. Grundsätzlich streben wir eine außergerichtliche Einigung an, und dabei ist professionelles Verhandlungsgeschick gefragt. Verweigert die Gegenseite eine Einigung, erheben wir nach Ihrem Einverständnis Klage. Alle anfallenden Kosten übernimmt CONNY für Sie.

5. Sie erhalten Ihr Geld per Überweisung.

Nach erfolgreicher Durchsetzung Ihres Anspruchs wird die erkämpfte Summe auf Ihr Konto überwiesen. Oftmals wird die Provision direkt durch die Gegenseite an CONNY abgeführt. Geschieht dies nicht, erhalten Sie innerhalb weniger Tage unsere Provisionsabrechnung. Die Bezahlung ist per Überweisung oder Kreditkarte möglich. Einen Überblick unserer Preisgestaltung finden Sie hier...

Sowohl die schematische Prüfung und die Ersteinschätzung sind kostenlos und unverbindlich. Sollten Sie sich entscheiden, die CONNY zu beauftragen, gilt das CONNY-Versprechen: Sie tragen kein Kostenrisiko. Wir übernehmen sämtliche Kosten wie die Anwaltskosten, Gerichtskosten, etc."

So geht die Conny GmbH zur Senkung Ihrer Miete vor

Die Conny GmbH kann daher jeder Mieter in folgenden typischen Miethöhen-Situationen einschalten und diesen Gratis-Service nutzen:

  • Ihre laufende Miete
  • Mieterhöhung
  • Modernisierungskosten

Damit können alle Mietverträge ab 2015 auf die Einhaltung der Mietpreisbremse kostenfrei überprüft werden.

Und was ist dabei die bisherige Erfahrung der Conny GmbH: Im Schnitt konnten die Mieter in den bisher bearbeiteten Fällen ihre monatliche Miete um 304 € senken und das sind stolze 3.648 € Ersparnis in jedem Jahr.

Haben oder nicht haben ... und wieviel Miete zahlen Sie jeden Monat zuviel? ... Sie wissen ja selbst am besten, welche bessere Verwendung Sie für diese Ersparnis für sich geniessen können.

Also wieder einmal der Fall "es gibt nichts Gutes ausser man tut es"!

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

 

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 17.04.2024 00:00
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