Inflation besiegen (12) - 1.095 € Steuererstattung ?
Das alte Jahr 2023 ist jetzt bereits "Geschichte" und mit dem neuen Jahr ergeben sich vielleicht für viele die in 2023 berufstätig als Arbeiter und Angestellte oder freuberuflich oder als Selbständige aktiv waren neue finanzielle Chancen.
Wie soll das gehen? Einfach durch eine Steuererklärung für das Jahr 2023!
Was soll das bringen? Im Schnitt erhalten berufstätige Bundesbürger durch eine Jahressteuererklärung eine Erstattung vom Finanzamt in Höhe von rund 1.100 €, das ist doch was, oder?
Hier dazu die Auswertung des Statistischen Bundesamtes:
"... 2019 gab es in Deutschland rund 26,5 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielten.
14,4 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12,7 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durchschnitt bei 1 095 Euro. Besonders häufig waren Rückerstattungen zwischen 100 und 1 000 Euro (57 %). Bei 8 % der Betroffenen fiel die Rückzahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5 000 Euro erstatteten die Finanzämter in 2 % der Fälle...".
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer-Einkommensteuer/im-fokus-steuererklaerung.html
Also dann ist das doch für Berufstätige eine tolle Chance auf 1.100 € mehr auf dem Konto - haben oder nicht haben?!
Was ist dafür zu tun? Wer die Steuererklärung online mit etwas IT-Kenntnissen selbst erstellen möchte nutzt zum Beispiel eine Steuer-Software wie die des Branchenführers WISO
Online Steuererklärung fertigen
oder geht zu einem Lohnsteuerhilfeverein, die es bundesweit gibt und die vom Portal FOCUS gestestet wurden
FOCUS Test Lohnsteuerhilfevereine
oder nutzt den Service eines Steuerbüros.
Was ist dann noch zu beachten? Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung als Pflichtabgabe für 2023 endet am 02.09.2024.
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.