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Hohe Heizkostenabrechnungen für 2022 schockieren!

Hohe Heizkostenabrechnungen für 2022 schockieren!
© sorapop@AdobeStock
Sind Sie Mieter oder Wohnungseigentümer, dann erhalten Sie in der Regel bis Ende 2023 oder jetzt Ihre Heizkostenabrechnungen für 2022. Sind auch bei Ihnen diese Abrechnungen eine Schocknachricht für Sie?

Hohe Heizkostenabrechnungen für 2022 schockieren!

Wir schauen hier in diesem Portal stets nach Fragestellungen die die finanziellen Belange der Zahlungsfähigkeit der Bürger betreffen und greifen heute ein brandaktuelles Thema auf:

Sind Sie Mieter oder Wohnungseigentümer, dann erhalten Sie in der Regel bis Ende 2023 oder jetzt Ihre Heizkostenabrechnungen für 2022.

Sind auch bei Ihnen diese Abrechnungen eine Schocknachricht für Sie?

Bei uns in Berlin häufen sich aktuelle wahre Schreckensnachrichten über extrem hohe Heizkostenabrechnungen, hier ein Beispiel:

Im Norden Berlins erhielten 50 Mieter jetzt Ihre Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2022

  • in einer Gesamthöhe von 81.000 €
     
  • mit Einzelforderungen zwischen jeweils 400 bis 3.500 €!

Berliner Mieter sollen 81.000 € Heizkosten nachzahlen

Vergleichbare Hausverwaltung-Nachforderungen sind inzwischen in allen Berliner Bezirken eingetroffen und erregen die Gemüter. Denn oftmals übersteigen diese aktuellen Forderungen das finanzielle Leistungsvermögen der Mieter extrem.

Was ist zu tun? Wir raten unbedingt dazu schnell zu handeln, denn Sie können stets gratis oder kostengünstig diese frischen Abrechnungen auf Wirksamkeit und Begründetheit überprüfen lassen:

  • Alle Verbraucher-Zentralen in Deutschland bieten dazu Fachberatungen für Mieter und WEG-Eigentümer persönlich, über Telefon oder online an und
  • alle regionalen Mietervereine sind ohnehin auf die Beratung zu fraglichen Heizkostenabrechnungen spezialisiert.
  • Wer über eine Rechtsschutzversicherung auch für Mietrecht verfügt, kann sich von Fachanwälten für Mietrecht beraten lassen.

Ganz wichtig ist es dabei zu wissen:

Ist zum Beispiel die Heizkostenabrechnung verspätet übermittelt worden, so ist sie unwirksam und muss nicht bezahlt werden!

Ist die Heizkostenabrechnung hinsichtlich aller aufzuführenden Heizkosten unvollständig, unübersichtlich oder widersprüchlich kann sie auch bereits unwirksam sein.

Für derartige Beratungen dann der praktische und wichtige Tipp: Nehmen Sie zur Beratung sowohl Ihren Mietvertrag als auch alte und die aktuellen Heizkosten-Abrechnungen mit oder reichen diese am besten bereits vor der Beratung vorsorglich beim Gesprächspartner ein:

Dann kann sich Ihr ausgewählter Berater und Gesprächspartner bereits in Ruhe vor der Beratung einarbeiten.

Für alle, die soziale Leistungen vom Sozialamt oder auch Bürgergeld beziehen, gilt:

  • Sofort schriftlich mit einer Kopie der neuen Abrechnungen deren Kostenübernahme beantragen:
  • Denn die Kostenübernahme kann nur erfolgen, wenn sofort nach Rechnungserhalt noch im gleichen Monat die Rechnung mit Ihrem Übernahmeantrag beim Leistungsträger eingeht.

Wer noch keine sozialen Leistungen von Ämtern erhält, aber die Heizkostennachforderungen nicht aus eigenen Einkünften bezahlen kann, hat dadurch möglicherweise einen erstmaligen Kostenübernahme-Anspruch gegenüber dem Sozialamt oder der Bundesagentur für Arbeit für ein Bürgergeld.

Bitte beherzigen Sie unsere Tipps zu diesem wichtigen finanziellen Thema: Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand sondern reagieren Sie um die jeweils bestmögliche Lösung für sich zu erzielen!

Dafür drücken wir Ihnen beide Daumen!


Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 11.01.2024 00:00
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