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Google geht in Insolvenz - aber nur in Russland

Google geht in Insolvenz - aber nur in Russland
© Finanzfoto@AdobeStock
Google geht in Insolvenz - aber nur in Russland Die weltweit größte Internet-Suchmaschine Google ist als Weltkonzern mit weltweiten Umsatz von rund 256,7 Milliarden $ eine absoluter "global player". Eine regionale Konzerntochter geht aber in Insolvenz.

Google geht in Insolvenz - aber nur in Russland

Die weltweit meist gesuchte Internet-Suchmaschine Google ist als Weltkonzern ein absoluter wirtschaftlicher Riese. denn in 2021 erwirtschaftete der Konzern weltweit einen Umsatz von rund 256,7 Milliarden $.

Dennoch gehören in 2022 die Begriffe "Google" und "Insolvenz" erstmals seit Gründung dieses Unternehmens direkt zusammen ... jedoch nur in regional begrenzt für Rußland. Was ist dabei der Hintergrund und wie soll das gehen?

Am 19.05.2022 berichtete die ARD-Tagesschau erstmals, das in Rußland von den Behörden das Bankkonto des russischen Google-Tochterunternehmens gesperrt wurde. Ursächlich war dabei das politische russische Verbot auch für Internet-Medien, über die russische Invasion in der Ukraine als "Krieg" und nicht wie nach russischer Sprachregelung "Spezialaktion" zu berichten. Daran hat sich Google Rußland jedoch nicht gehalten.

"... Für die russischen Nutzer der Google-Dienste, zu denen auch Gmail, Google Maps und Youtube zählen, soll sich dem Unternehmen zufolge vorerst jedenfalls nichts ändern - vorausgesetzt, diese werden nicht von der russischen Regierung gesperrt. Zu Beginn des Ukraine-Krieges hatte Russland zwar die Google-Nachrichtenseite blockiert. Doch zugleich versicherte die russische Regierung mehrfach, sie wolle Youtube nicht sperren, da ein solcher Schritt vor allem die russischen Nutzer treffen würde.

Nichtsdestotrotz stand die russische Google-Niederlassung seither unter großem Druck seitens der Behörden. Schließlich weigerte sich der Konzern beharrlich, Inhalte zu löschen, die in den Augen der russischen Autoritäten illegal sind. Auch der wiederholten Aufforderung, den Zugang zu einigen russischen Medien wie etwa den Fernsehsendern RBK, NTW und TNT auf Youtube wiederherzustellen, wollte Google nicht nachkommen.

Russische Millionenstrafe ist fällig

Investoren spekulieren nun über die Gründe für den Insolvenzantrag: Die Frage ist etwa, ob eine russische Millionenstrafe damit zusammenhängen könnte. Die zeitlichen Abläufe legen das zumindest stark nahe: Heute ist nämlich eine bereits im Dezember verhängte russische Geldstrafe gegen Google in Höhe von 7,2 Milliarden Rubel (damals umgerechnet 86 Millionen Euro) fällig. Ein Gericht in Moskau hatte die Strafe verhängt, nachdem sich der Suchmaschinenbetreiber wiederholt geweigert hatte, "verbotene Inhalte" von seinen Plattformen zu löschen.

Da Russland die Konten von Google Russland eingefroren hat, kann die russische Niederlassung des US-Konzerns die Strafe nicht bezahlen, so die Argumentation. Das an der Technologiebörse Nasdaq notierte Unternehmen hatte zuvor erfolglos versucht, die Entscheidung anzufechten. Nach einem Bericht der "Moscow Times" war für das russische Google-Büro bereits seit dem 22. März klar, dass es seinen Zahlungsverpflichtungen bald nicht mehr nachkommen kann.

Rückzug wäre für Google verkraftbar

Google wollte sich dazu bislang nicht offiziell äußern. Sollte der Konzern tatsächlich einen Insolvenzantrag für seine russische Niederlassung stellen, so wäre er das erste große Unternehmen aus der US-Technologiebranche, das sich zu einem solchen drastischen Schritt gezwungen sieht. Andere große Tech-Konzerne wie Apple, der Facebook-Mutterkonzern Meta und Microsoft haben bislang lediglich ihre Geschäfte in dem Land eingestellt.

Selbst ein kompletter Rückzug aus dem russischen Markt würde den Google-Mutterkonzern Alphabet indes nicht sehr hart treffen. Google hatte im April darauf hingewiesen, dass im vergangenen Jahr mit rund 2,6 Milliarden Dollar lediglich ein Prozent der Konzernumsätze aus Russland stammten...".

Google-Insolvenz in Rusland

Soweit die Vorgeschichte der Zwangsmassnahmen gegen Google in Rußland. Heute erfolgte dann vormittags von der offiziellen russischen Nachrichtenagentur Interfax die offizielle Information zur Insolvenz der russischen Google-Tochter:

"Google macht den Bankrott seiner Russland-Tochter wohl offiziell. Es sei eine entsprechende Konkurserklärung eingereicht worden, meldete die russische Nachrichtenagentur Interfax unter Berufung auf Gerichtsdokumente. Die russische Tochter des Google-Eigners Alphabet hatte im Mai öffentlich gemacht, dass eine Insolvenz unausweichlich sei.

Zuvor hatten die Behörden Bankkonten beschlagnahmt, was es dem Unternehmen unmöglich macht, Mitarbeiter und Zulieferer zu bezahlen. Russland hat den Zugriff auf Twitter wie auch Facebook und Instagram eingeschränkt. Google wie auch die Video-Plattform YouTube sind bisher größtenteils weiterhin verfügbar."

Google hat in Rusland Insolvenz beantragt

Für jeden, der jetzt darüber erschreckt sein sollte, geben wir hier jedoch auch gleich eine Entwarnung, denn Google als Gesamtkonzern wird das niemals ins Wanken bringen:

In China wurde Google auch bereits einmal 2010 verboten und kehrte dann 2018 mit einem modifizierten technische Auftritt auf den gesamten chinesischen Markt zurück und ist seitdem weitere aktiv vor Ort.

Hinzu kommt: Die russische Google-Tochter war stets weltweit eines der kleinsten Tochter-Unternehmen und erwirtschaftete im Jahr 2021 mit rund 2,6 Milliarden Dollar lediglich ein Prozent der gesamten weltweiten Konzernumsätze.

Was merken wir uns also: Google ist weiter die weltweit größte Internet-Suchmaschine und wirtschaftlich mehr als gesund als "global player" und es gibt für russische Internet-Nutzer eine offene und politisch unbeeinflusste Informationsquelle für einen noch unbestimmten Zeitraum weniger.

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 18.06.2022 00:00
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