Sofort-Download

Galeria - 3. Insolvenz - 15.000 Arbeitslätze weg?

Galeria -  3. Insolvenz - 15.000 Arbeitslätze weg?
© mhp@AdobeStock
Das hat diese Woche wie eine Bombe eingeschlagen! Die deutsche Warenhauskette Galeria-Kaufhof-Karstedt hat die 3. Firmen-Insolvenz beantragt: Dabei sind viele gesellschaftliche Bereiche berührt wie Verbraucher, Mitarbeiter, Städte - was kommt jetzt?

Galeria - 3. Insolvenz - 15.000 Arbeitslätze weg?

Diese Nachricht hat in dieser Woche wie eine Bombe eingeschlagen! Die größte deutsche Warenhauskette Galeria-Kaufhof-Karstedt hat soeben die 3. Firmen-Insolvenz beantragt:

Dabei sind von dieser viele gesellschaftliche Bereiche berührt, denn

- viele Verbraucher fragen sich jetzt verängstigt, wo werden wir in Zukunft noch mit einer Beratung im Warenhaus einkaufen können?

- Die rund 15.000 betroffenen Galeria-Mitarbeiter bangen jetzt natürlich um den Erhalt ihrer bisherigen Arbeitsplätze und

- auch die Städte und Gemeinden befürchten bei Filial-Schliessungen hohe Verluste bei den Steuereinnahmen.

Leider haben offensichtlich auch das zu geringe 2023-er Jahresend- und Weihnachtsgeschäft diese Insolvenz nicht verhindern, sondern nur verzögern können - bis jetzt. Doch was sind jetzt die Gründe für den Niedergang der Warenhauskette?

"... Problematisch seien hier vor allem "hohe Mieten und teure Dienstleistungen". Diese schränkten die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten stark ein. Die zahlreichen Insolvenzen der Signa-Gruppe schädigten Galeria "massiv" und behinderten das laufende Geschäft. Das erneute Insolvenzverfahren sei insofern ein "Befreiungsschlag".

Zunächst werden Denkhaus - das ist der vorläufige eingesetzte Insilvenzverwalter, d. Red. - und das Management aber alles daran setzen müssen, das laufende Geschäft der Kaufhauskette zu sichern, was insbesondere bei einem Handelsunternehmen mit drohenden Liquiditätsschwierigkeiten eine besondere Herausforderung darstellt.

"Die ersten Tage einer Insolvenz gehen recht turbulent zu", erläutert Georg Stemshorn, Insolvenzverwalter bei der PLUTA Rechtsanwalts GmbH in Augsburg. "Oberste Priorität hat dabei die Bezahlung der Mitarbeiter." Grundsätzlich kann ein Insolvenzverwalter jedes Vertragsverhältnis des Unternehmens beenden, mit Ausnahme der Miet- und Beschäftigungsverhältnisse, für die eine Kündigungsfrist von drei Monaten gilt...".

Galeria-Kaufhof-Karstadt - Die 3. Insolvenz - Ist das das Aus?

Welche Lösungswege können jetzt zur Rettung und/oder der Sanierung überhaupt wie gefunden werden?

- Der vorläufige Insolvenzverwalter muß erst durch den "endgültigen" gerichtlich bestellten Insolvenz-Verwalter ersetzt werden und verbindliche
  Verhandlungen und Planungen führen zu können,

- dazu gehören sowohl Verhandlungen mit allen Vermietern an den Warenhausstandorten zu Mietnachlässen und/oder neuen günstigeren neuen Mieten,

- Verhandlungen mit den bisherigen und neuen Warenlieferanten um auch ein möglichen neuen Warenbestand zu sichern und

- ebenso sind mit allen Firmengläubigern Verhandlungen über Fordeungs-Nachlässe oder auch Forderungs-Verzichte zu erzielen.

- Denkbar ist natürlich auch, das diese Warenhauskette ganz oder teilweise von neuen Investoren übernommen werden könnte.

Das hört sich natürlich zunächst wie eine erforderliche Quadratur eines Kreises an, die hier ermöglicht werden soll.

Deshalb bleibt hier zu hoffen, das zum Wohl aller Beteiligten die jetzt geforderten Verantwortlichen auf allen Seiten ernsthaft und zielführend zu guten und wirtschaftlich tragfähigen neuen Lösungen finden können.

Insbesondere drücken wir den betroffenen Mitarbeitern dieser Warenhauskette die Daumen für einen Erhalt ihrer Arbeitsplätze.

Alle betroffenen Arbeitnehmer

- können dabei hier auf alle unserer wichtigen und informativen Tipps und Tricks in dieser Situation zurückgreifen

- und können damit schnelle und sichere Lösungswege gerne zurückgreifen und diese für sichere Lösungen nutzen!

 

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

 

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 11.01.2024 00:00
Cookie-Richtlinie