" Ist der Antrag des Schuldners auf Eigenverwaltung nicht offensichtlich aussichtslos, so soll das Gericht im Eröffnungsverfahren davon absehen, 1. dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot aufzuerlegen oder
2. anzuordnen, dass alle Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Anstelle des vorläufigen Insolvenzverwalters wird in diesem Fall ein vorläufiger Sachwalter bestellt, auf den die §§ 274 und 275 entsprechend anzuwenden sind ..."
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__270a.html
Das hört sich im ersten Moment etwas kompliziert an, ist aber eigentlich eine einfache, klare und gute Sanierungschance mit folgenden einmaligen Vorteilen, denn in dieser Verfahrensart bleiben Sie als Chef wie Geschäftsführer oder Vorstand auch nach aussen weiter "Ihr eigener Herr".
Denn hier wird vom Insolvenzgericht kein nach aussen hin als neuer "Regent" des betroffenen Unternehmens auftretender Insolvenzverwalter bestimmt, der alles regelt, sonder Sie behalten die Verfügungsgewalt, die von einem sogenannten gerichtlich bestellten Sachwalter nur überwacht wird!
Vorteil ist damit ganz klar, das der bisherige Firmen-Chef damit auch weiter der Ansprechpartner seiner Geschäftspartner bleibt unddamit auch das Vertrauen der Geschäftspartner, das sicher oft auch über Jahre gewachsen ist, auch in der Sanierungsphase bei diesem Verfahren nutzen.
In der Sache wird die Erfolgsaussicht dieser Verfahrensart weiter davon bestimmt, welche Sanierungsmassnahmen kurzfristig umgesetzt werden können, um nach dem Ende dieses Vefahrens dann auch wieder alle Verbindlichkeiten vollständig und pünktlich leisten zu können. Es bedarf daher hier zwingend eine sicheren und positiven Sanierungsprognose, die sich am sichersten mit qualifizierten Beratern prüfen und dann sicher finden lässt.
Also: Bleiben Sie doch auch weiter Chef und "eigener Herr im Haus" und sanieren Sie auf diesem Weg zügig und sicher Ihre Firma.
Lutz Bernard, Ass. jur.
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.