Erbschaft in der Insolvenz - 2-fache Chance für Sie!
Haben Sie sich in Ihrer Insolvenz auch schon beim Träumen erwischt als Sie dachten: Also hier kann mich doch nur noch eine gute Erbschaft schnell und sicher aus der Zeit der Einnahmen bis zur Pfändungsfreigrenze retten, was wäre das wieder für ein neues freies Leben!
Kennen Sie auch ds Sprichwort: "Sei vorsichtig was Du Dir wünscht, es könnte in Erfüllung gehen!"
Was machen Sie also, wenn Ihnen neues Vermögen in der Insolvenz durch eine unerwartere Erbschaft ins Haus steht? Dann haben Sie 2 tolle neue Möglichkeiten:
- Wenn die Höhe der Erbschaft Ihre Schulden übersteigt, dann können Sie in Abstimmung mit Ihrem Insolvenzverwalter die Altschulden begleichen, erzielen damit Ihre neue Schuldenfreiheit, beenden damit schuldenfrei Ihre Insolvenz und behalten im besten Fall noch neues Vermögen übrig.
- Doch auch wenn die Höhe der Erbschaft nicht alle Gläubigerschulden abdeckt bringt Ihnen diese neue Situation als Erbe eine neue Chance: Denn hier hilft Ihnen die Vorschrift des § 83 I InsO:
"(1) Ist dem Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen oder geschieht dies während des Verfahrens, so steht die Annahme oder Ausschlagung nur dem Schuldner zu. Gleiches gilt von der Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft...."
Erbfall in der Insolvenz - § 83 I InsO
Denn in dieser Situation können Sie folgende Lösung wählen: Wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen und sollten Sie folgende Einigung mit den weiteren Erben erzielen: Die Miterben halten treuhänderisch Ihr Erbe bis nach dem Ende Ihrer Insolvenz damit Sie den ausgeschlagenen Anteil nach Beendigung der Insolvenz erhalten.
Dies ist dann Ihre perfekte legale Lösung mit der Sie Ihr Erbe für sich "retten".
Diese und weitere wichtige Tipps und Tricks zur Vermeidung oder erfolgreichen Absolvierung Ihrer Insolvenz finden Sie in unseren Blogs und vor allem im internen Profilbereich.
Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte
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© Lutz Bernard Berlin
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Über den AutorLutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig. |
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.