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Eigenes Start-Up gründen aus der Insolvenz - geht das?

Eigenes Start-Up gründen aus der Insolvenz - geht das?
© beeboys@AdobeStock
Wir freuen uns über gezielte Leser-Rückfragen. Damit können wir auch neue und sichere Wege rund um die Insolvenz aufzeigen. So fragte Frank S. aus Hannover: "Ich bin noch in meiner Insolvenz, kann ich trotz Privatinsolvenz mich neu selbständig machen?"

Eigenes Start-Up gründen aus der Insolvenz - geht das?

Was uns hier in unserem Insolvenz-Portal besonders freut ist, wenn wir durch gezielte Leser-Rückfragen sehen, das wir wichtige Gedankenanstöße und damit auch neue und sichere Wege rund um die Insolvenz aufzeigen können.

So meldete sich vor 3 Tagen Frank S. aus Hannover mit seiner Frage: "Ich bin doch noch in meiner Privatinsolvenz, habe jedoch jetzt eine tolle Geschäftsidee und möchte mich mit dieser neu selbständig machen, geht das denn?"

Das ist eine sehr interessante Frage die wir hier gleich detailliert beantworten möchten. Als erstes einmal ein grundsätzliches JA, denn eine neue Selbständigkeit ist auch aus der Insolvenz möglich. Was gilt es dabei zu beachten?

Diese Möglichkeit ist nur dann ausnahmslos ausgeschlossen, wenn zum Beispiel Gründer mit Berufs- oder Gewerbeverboten belegt sind oder rechtskräftige Insolvenz-Straftat-Verurteilungen vorliegen. In diesem Fall erteilt dann der zuständige Insolvenz-Verwalter auch keinerlei Genehmigung zur Firmengründung.

Liegen diese Sperren nicht vor, so ist einfach folgender einfache Ablauf zu beachten:


1. Wichtigste Voraussetzung ist: Ihr Insolvenzverwalter muß Ihrem Gründungsantrag zunächst zustimmen. Das kann mit einem einfachen Businessplan
    bei ihm angefragt werden.

2. Einfachste Gründungsform wäre die Einzelfirma, dafür reicht die Gewerbegenehmigung und eine neue Steuernummer Ihres Finanzamtes.

3. Ebenso kann die Neugründung auch mit einer juristischen Person, also einer Kapitalgesellschaft, erfolgen: Eine GmbH mit einem erforderlichen 
    Stammkapital von 25.000 € scheidet dabei aus, denn in der Insolvenz dürfen Sie ein derartiges eigenes Kapital ja nicht frei verfügbar haben.

4. Damit ist die geeignete Rechtsform eine UG, also sogenannte Unternehmergesellschaft oder auch "kleine GmbH".

    UG im GmbH-Gesetz

    Die UG kann dabei bereits mit einem Stammkapital von nur 1 € gegründet werden, die Gründung ist jedoch über einen Notar zu beurkunden.

    Die Kaitalgesellschaft der GmbH und der UG

 5. Welche Kosten entstehen dann für die perfekte formale Gründung?

     - Der Notar kann die Gründung bereits für unter 300 € durchführen: Beurkundung und Handelsgerister-Anmeldung.

     Notarkosten bei UG-Gründung

     - Die Handelsregister-Anmeldung verursacht regelmäßig Kosten in Höhe von rund 150 € und

     - eine zusätzliche Gewerbeanmeldung kosten dann nochmals je nach Gebührenordnung des jeweiligen Standorts zwischen 15 bis 60 €.

     Das bedeutet folglich Gesamtkosten um rund 500 € für die UG-Neugründung.

6. Und wann ist die UG "einsatzbereit"? Die Eintragung der UG über das Handelsregister benötigt je nach Registergericht zwischen 2 bis 6 Wochen.

7. Mit der Eintragungsbestätigung kann dann bei der Bank Ihrer Wahl das neue Firmenkonto eingereicht werden, damit Sie Ihren Kunden Ihre Leistungen
    in Rechnung stellen und Ihre neuen Einnahmen unbar einnehmen können.


Damit zurück zur Frage von Frank S.:

  • Mit einer guten Geschäftsidee zu richtigen Zeit und
  • der Wahl eines pfiffigen Namens der auch auf die neue Kundschaft wirksam abzielt und dessen Akzeptanz sicher ist
  • kann dann der Neustart mit einer UG auch aus der Privat-Insolvenz erfolgen.
  • Der Vorteil liegt für derartige "zweite Gründungen" interessanterweise meist auch darin: Alte Fehler werden nicht mehr wiederholt. Deshalb sind Firmen-Neugründungen aus oder nach der 1. Insolvenz meist sehr erfolgreich!

Also Frank: Damit drücken wir für den Neustart alle Daumen und die besten Tipps und Tricks für weiteren wirtschaftlichen Erfolg erhälst Du stets hier!

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

 

 

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 12.04.2024 00:00
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