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Droht Donald Trump jetzt die Insolvenz und Pleite?

Droht Donald Trump jetzt die Insolvenz und Pleite?
© ferkelraggae@AdobeStock
Ende Januar 2024 wurde Donald Trump im Verleumdungsprozeß zu Schadenersatz von 83,3 Millionen Dollar verurteilt worden. Jetzt kam wegen Finanzbetrugs eine weiterer Schadenersatz in Höhe von 350 Million Dollar dazu plus Zinsen. Droht Trump die Pleite?

Droht Donald Trump jetzt die Insolvenz und Pleite?

Donald Trump hat aktuell mehrere Baustellen: Einerseits seinen laufenden Wahlkampf im Ausscheidungs-Rennen für die Präsidentschaftskandidatur der Republikanischen Partei und andererseits mehrere Straf- und Zivil-Prozesse.

In 2 Zivil-Prozessen in diesem Jahr sind bereits höhere Schadenersatz-Urteile in Millionenhöhe gegen Donald Trump und zuletzt auch zusätzlich gegen seine 2 Söhne gefällt worden:

Ende Januar 2024 wurde Donald Trump in einem Verleumdungsprozeß zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 83,3 Millionen Dollar verurteilt worden.

Jetzt kam Mitte Februar wegen Finanzbetrugs eine weitere Schadenersatz-Verurteilung in Höhe von 350 Millionen $ hinzu, wobei jeder seiner 2 mit angeklagten Söhne 4 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen muß.

Donald Trump in 2024 bereits 2 Mal zu Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt

Auf keines der 2 Urteile hat Donald Trump bislang Zahlungen geleistet, vielmehr erklärten seine Anwälte Rechtsmittel einlegen zu wollen. Dadurch steigen die verzinslichen Urteilsbeträge jetzt bereits deutlich an und erhöhen den finanziellen Druck auf Donald Trump enorm:

"Ex-Präsident Donald Trump bekommt keine Schonfrist – die bereits vor einer Woche veranlasste Strafzahlung in einem Zivilprozess erhöht sich aufgrund zusätzlicher Zinsen auf 454 Millionen Dollar. Auch seine beiden Söhne Donald Trump Jr. und Eric Trump müssen fast 4,7 Millionen Dollar zahlen.

Ein New Yorker Gericht hat Donald Trump wegen Betrugs zu einer Strafzahlung von 454 Millionen Dollar aufgefordert. Damit konterten die Richter am Freitag einen geplanten einmonatigen Aufschub der Anwälte des führenden republikanischen US-Präsidentschaftsbewerbers. „Sie haben den Aufschub versäumt zu erklären, geschweige denn zu rechtfertigen“, schrieb Richter Arthur Engoron am Vortag als Begründung in einer E-Mail an Trumps Anwalt Clifford Robert.

In dem Zivilprozess ging es um die Zukunft des Firmenimperiums des 77-Jährigen. Das Gericht sah es am vergangenen Freitag als erwiesen an, dass der Ex-Präsident sein Vermögen zu hoch angegeben hatte, um Kreditgeber zu betrügen.

Trump wurde zu einer Strafe von 354,9 Millionen Dollar verurteilt. Die nun fällige Summe ergibt sich durch zusätzliche Zinsen. Auch Trumps erwachsene Söhne Donald Trump Jr. und Eric Trump müssen jeweils fast 4,7 Millionen Dollar einschließlich Zinsen zahlen...".

Kein Millionen-Zahlungsaufschub für Donald Trump

Der Versuch von Donald Trump und seinen Anwälten mit Rechtsmitteln gegen verlorene Schadenersatz-Prozesse vorzugehen und dabei einen Zahlungs-Aufschub zu erzielen sind damit umfassend gescheitert. Das bedeutet: Alle 2 sehr hohen Urteils-Millionen-Forderungen sind daher aktuell fällig und zahlbar.

Und: Bei Nichtzahlung drohen wie in Deutschland dann alsbald gerichtliche Zwangsmassnahmen um die offenen Forderungen einzuziehen.

Jetzt stellt sich damit für Donald Trump die große Frage: Wie kann er aus seinem stets behaupteten "hohen Millionen-Vermögen" auch flüssiges Geld zur Zahlung dieser Forderungen auftreiben, denn viel seines Kapitals ist in Immobilien- und Firmenvermögen fest gebunden.

Droht hier daher alsbald der finanzielle K.O. für Donald Trump? Das werden alsbald die nächsten Wochen zeigen.

 

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

 

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 24.02.2024 00:00
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