Die wichtigste Schuldnerfrist in der Insolvenz
Fristen in gerichtlichen Verfahren sind allgegenwärtig und wichtig und haben stets den gleichen Zweck: Sie sollen den zügigen Fortgang eines Verfahrens fördern.
Die Beteiligten stehen damit auch stets in einem gewissen Reaktionszwang, wobei diese Fristen auch stets erst zu laufen beginnen, wenn die erforderlichen Reaktionen der Beteiligten diesen schriftlich und nachweislich aufgegeben und zugestellt wurden.
Heute möchten wir dazu im Insolvenzrecht auf die wichtigste Schuldnerfrist hinweisen, die den Erhalt des höchsten Ziels aus der Schuldnersicht betrifft, und zwar den Erhalt der Restschuldbefreiung.
Beim Eigenantrag des Schuldners ist schon meist formularmäßig der Antrag auf die Einleitung des Insolvenzverfahrens mit 2 weiteren Punkten verbunden: Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung.
Beim Gläubigerantrag zur Insolvenz gegen einen Schuldner gibt es jedoch eine wichtige Besonderheit, die allgemein nicht unbedingt bekannt aber sehr wichtig für den Schuldner ist: Stellt der Gläubiger den Insolvenzantrag, dann läuft für den Schuldner eine nur kurze 2 Wochenfrist sich dem Antrag mit seinem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung anzuschließen.
Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich dabei in § 287 Absatz 1 Insolvenzordnung, InsO:
"(1) Die Restschuldbefreiung setzt einen Antrag des Schuldners voraus, der mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden soll. Wird er nicht mit diesem verbunden, so ist er innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis gemäß § 20 Abs. 2 zu stellen. Der Schuldner hat dem Antrag eine Erklärung beizufügen, ob ein Fall des § 287a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder 2 vorliegt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärung nach Satz 3 hat der Schuldner zu versichern...".
Die in dieser Vorschrift benannte weitere gesetzliche Regelung betrifft dabei den ausdrücklichen Hinweis zur Restschuldbefreiung an den Schuldner in § 20 Absatz 2 InsO:
"(2) Ist der Schuldner eine natürliche Person, so soll er darauf hingewiesen werden, dass er nach Maßgabe der §§ 286 bis 303a Restschuldbefreiung erlangen kann."
Im Klartext bedeutet dies für den Schuldner: Wenn er nicht bei einem Fremdantrag eines Schuldners auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen ihn binnen 2 Wochen mit einem eigenen schriftlichen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung an das Insolvenzgericht reagiert, dann wird das Insolvenzverfahren durchgeführt, endet für ihn dabei aber nicht mit seiner Befreiung von den Restschulden.
In der aktuellen Situation von wochenlangen Wartezeiten bis zur Erstberatung zur Insolvenz durch Fachleute bedeutet dies: Hier ist die sofortige Eigeninitiative des Schuldners bereits vor der 1. Insolvenz-Fachberatung unbedingt erforderlich und daher auch dieser wichtige Blog-Artikel für alle Betroffenen.
Weitere wichtige Tipps und Tricks zum Insolvenzrecht finden Sie natürlich auch detailliert aufbereitet in unserem Insolvenz-Ebook.
Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.