Die Firmen-Insolvenzzahlen für 2022 ziehen klar an
Die hinter uns liegende Corona-Pandemiezeit mit harten Lockdowns und damit auch zeitweiligen Ausgangssperren und Firmenschließungen liegt zum Glück bereits Monate hinter uns und wir gewöhnen uns schnell an die wiedergewonnene neue Freiheit.
Im Wirtschahftsrecht der Kapitalgesellschaften hatte es ja in der harten Lockdownzeit sogar gesetzliche Aussetzungen der Insolvenz-Antragsstellungsfrist für Firmen von grundsätzlich 3 Wochen ab Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit gegeben. Diese Sondervorschriften sind in diesem Jahr noch unter genauen Voraussetzungen noch bis maximal Januar 2022 gültig gewesen.
Damit stellt sich jetzt nach rund 1 Jahr später die Frage: Wie haben sich die alten härteren Insolvenz-Antragsstellungsfristen jetzt auf die Zahl der Insolvenzen ausgewirkt?
"... Immer mehr Unternehmen in Deutschland stehen einer Analyse des Informationsdienstleisters Crif zufolge vor der Insolvenz. Mehr als 300.000 Unternehmen in Deutschland hätten derzeit finanzielle Probleme, stellte Crif anhand einer Auswertung von Daten zu knapp drei Millionen Unternehmen fest. Im Vergleich zum März 2022 habe sich die Zahl im November um 15,6 Prozent erhöht.
"Die hohen Energiekosten, die bestehenden Probleme in den Lieferketten und die Inflation machen vielen Unternehmen zu schaffen", sagte Crif-Deutschland-Geschäftsführer Frank Schlein. "Hinzu kommt die Konsumzurückhaltung bei den Verbrauchern, die aufgrund der hohen Energiepreise und der Inflation weniger Geld zur Verfügung haben...
Aktuell gehen wir von 14.500 Firmeninsolvenzen im Jahr 2022 aus. Das ist ein Plus von 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum", prognostizierte Schlein. 2023 sei mit einem weiteren Anstieg der Unternehmensinsolvenzen auf 17.000 zu rechnen...".
Dies bedeutet für viele Arbeitnehmer, das mit der Insolvenz des Arbeitgebers die Bundesanstalt für Arbeit mit dem Insolvenzgeld zwar für 3 Monate die kompletten geschuldeten Vergütungen aller Arbeitnehme übernimmt. Die frage ist dabei stets, ob es dem Insolvenzverwalter in diesen 3 Monaten gelingt, den Fortbestand der Arbeitsplätze durch Firmenverkauf oder Umstrukturierungen zum Besipiel zu sichern.
Erstaunlich ist dabei, das die mit der Modernisierung der Insolvenzordnung neu eingeführten Insolvenz-Modelle für eine neue 2. Chance der insolventen Unternehmen immer größerer Beliebheit erfreut und auch vielen Unternehmen den Weg in eine 2. schuldenfreihe neue Zukunft ebnete.
Das macht dann wiederum Mut und damit können auch viele Arbeitnehmer mit neu sanierten Unternehmen davon durch fortbestehende Arbeitwsverhältnisse profitieren.
Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.