Der Gläubigerausschuss im Inso-Verfahren - Beispiel Air Berlin

Der Gläubigerausschuss im Inso-Verfahren - Beispiel Air Berlin
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Eine Insolvenz kann auch grosse Firmen in Deutschland mit grossen Namen treffen, wie uns gerade das jüngste Beispiel der zweitgrössten deutschen Airline Air Berlin zeigt.Derzeit steht bei der Berichterstattung dazu in den öffentlichen Medien nicht der Insolvenz-Verwalter oder der amtierende Firmenchef der Fluggesellschaft, sondern eine besondere Personengruppe im Vordergrund, und zwar der Gläubigerausschuss. Denn dieses Gremium verhandelt derzeit mit den Kauf- und Übernahmeinteressenten der Air Berlin und will jetzt bis Ende September entscheiden, wer und wie die gesamte Airline oder Teile davon übernehmen darf.

http://www.t-online.de/finanzen/boerse/news/id_82042338/glaeubigerausschuss-entscheidet-ueber-verkauf-von-air-berlin-.html

Wie kommt es dabei zu einem derartigen Gremium und worin bestehen dessen Aufgaben?

Einfach gesagt bedeutet dies, dass der Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren den gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter überwachen und unterstützen soll. Er wird anfänglich vom Insolvenzgericht insbesondere aus dem Kreis der Gläubiger mit den höchsten Forderungen in dieser Insolvenz berufen. Diese Ausschuss-Mitglieder können dabei den Geschäftsverlauf des Insolvenz-Schuldners genau prüfen und beobachten, da ihnen auch das Recht zusteht, die Geschäftsbücher und die Finanzen einzusehen.

Entscheidungen trifft dann das Gremium wenn die Mehrzahl seiner Miglieder anwesend ist und dann auch wiederum mit Mehrheit entscheidet.

In diesem gerichtlichen Merkblatt werden dazu diese Details als Information für Mitglieder von Gläubigerausschüssen aufgeführt.

http://www.ag-neuruppin.brandenburg.de/media_fast/4001/MerkblattMitgliederGl%C3%A4ubigerausschuss.pdf

Lutz Bernard, Ass. jur.

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


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