Arbeitgeber in Insolvenz? - Insolvenzgeld hilft!
Die deutschen Unternehmen kämpfen seit rund einem Jahr mit neuen wirtschaftlichen Herausforderungen wie stark steigenden Energie- und Materialkosten, Störungen und Verzögerungen in ihren Lieferketten und auch hohen Personal-Krankenständen.
Dies können viele Unternehmen als Arbeitgeber nicht alle erfolgreich durchhalten und deshalb - wie hier bereits schon mehrfach berichtet, steigt dann auch die Zahl der Firmen-Insolvenzen Ende 2022 und Anfang 2023 deutlich an.
Arbeitnehmer können das dann auf verschiedene Art und Weise erfahren: Der Arbeitgeber oder in seinem Auftrag über den Betriebsrat als offizielle Nachrichtenkanäle oder man merkt es daran, das die geschuldete Vergütung nicht mehr pünktlich, unvollständig oder gar nicht mehr ausgezahlt wird.
Hier gilt es für Arbeitnehmer über 2 Wege das laufende Einkommen zu sichern:
1. Fehlt es an Informationen, ob der Arbeitgeber in Insolvenz ist, so kann sofort nach Fälligkeit der verdienten Vergütung beim Arbeitsgericht die Lohnzahlungsklage erhoben werden. Dabei entsteht kein Kostenrisiko: Entweder die eigene Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Anwalts oder der Anwalt beantragt mit der Klage Prozesskostenhilfe oder man geht zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts und lässt dort die Klage kostenfrei aufsetzen.
2. Steht die Insolvenz des Arbeitgebers offiziell fest, dann sollten Sie unverzüglich Ihre nächste Niederlassung der Arbeitsagentur aufsuchen um das sogenannte Insolvenzgeld zu beantragen. Dazu hierzu 2 Hauptinformationen:
"Insolvenzgeldbeantragung
Ein Antrag auf Insolvenzgeld kann innerhalb von 2 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihren Antrag bequem nach dem Login in ihr Benutzerprofil unter eServices ausfüllen und zusammen mit allen Nachweisdokumenten elektronisch übermitteln.
Sollten Sie noch keinen Zugang zu Ihrem Benutzerkonto haben, können Sie den Antrag auf Insolvenzgeld (Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer) und den Antrag auf Insolvenzgeld (Dritte) aufrufen und am Computer oder nach Ausdruck von Hand ausfüllen. Die Formulare sind auch in jeder Arbeitsagentur erhältlich.
Schicken Sie den Ausdruck zusammen mit den unten genannten Unterlagen an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
Für Familienangehörige, die im Betrieb mitarbeiten oder geschäftsführende Gesellschafter sind das Zusatzblatt Familienangehörige und das Zusatzblatt Gesellschafter(in)/Geschäftsführer(in) notwendig.
Schicken Sie bitte folgende Dokumente mit:
Wie hoch ist das Insolvenzgeld?
Insolvenzgeld ist eine einmalige Zahlung, die rückwirkend ausgezahlt wird. Es wird als Ersatz für den Lohn gezahlt, der für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht.
Das Insolvenzgeld wird in der Regel in Höhe des Nettolohns ausgezahlt. Es umfasst das Festgehalt und gegebenenfalls auch weitere Gehalts- oder Lohnanteile (Provisionen, Überstundenvergütungen, Weihnachtsgeld). Für Besserverdienende gibt es Obergrenzen, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Über die Besonderheiten bei der Festsetzung des Zeitraums, in dem Insolvenzgeld gezahlt wird, informiert das Merkblatt Insolvenzgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer....".
Insolvenzgeld sichert Ihre Existenz für 3 Monate
Dies erst einmal als Grundinformaton für Sie zum Insolvenzgeld zu den Punkten Beantragung, Laufzeit und Auszahlungshöhe.
3. Dann geben wir Ihnen jedoch einen ganz wesentlichen Tipp dazu: Wie Sie an den Erläuterungstexten der Arbeitsagentur erkennen, wünscht diese das "Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens", also des Arbeitgeberverfahrens!
Bitte erfragen Sie Sie dies entweder bei Arbeitgeber und bitten um eine kurze schriftliche - und damit verbindliche - Information oder Sie gehen in
unseren Blogartikel vom 21.08.2022 mit dem Titel: "Wo kann ich Insolvenzverfahren einsehen?".
Denn auch auf diesem Weg erfahren Sie sicher das für den Insolvenzgeldantrag anzuführende Geschäftszeichen Ihres Arbeitgebers.
Auf der anderen Seite: Wir wünschen Ihnen von Herzen, das Ihr Arbeitgeber wirtschaftlich stabil und damit Ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt!
Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.