Anhebung der Pfändungsfreibeträge 2017 bis 2019
Dies ist seit dem Juli 2017 neu definiert, wobei der jeweilige Pfändungsfreibetrag dann von den im Einzelfall erzielten monatlichen Nettoeinkünften und den zu leistenden Unterhaltspflichten des Schuldners für Kinder und/oder Ehepartner abhängen. Ergebnis ist: 1.139 € ist für den Alleinstehenden der minimale monatlich garantierte Pfändungsfreibetrag.
Die Details mit gestaffelten Freibeträgen für gestaffelte monatliche Nettoeinnahmen finden Sie dann hier in diesem Link:
http://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle
Der sogenannte Pfändungsfreibetrag ist dabei der untere Beginn dere Tabelle, und was steht an oberster Stelle für ein Betrag? Alle monatlichen Nettoeinnahmen über 3.475,79 € sind voll pfändbar.
Lutz Bernard, Ass. jur.
Gastautor
© Lutz Bernard Berlin
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Über den AutorLutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig. |
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal
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