Dies ist seit dem Juli 2017 neu definiert, wobei der jeweilige Pfändungsfreibetrag dann von den im Einzelfall erzielten monatlichen Nettoeinkünften und den zu leistenden Unterhaltspflichten des Schuldners für Kinder und/oder Ehepartner abhängen. Ergebnis ist: 1.139 € ist für den Alleinstehenden der minimale monatlich garantierte Pfändungsfreibetrag.
Die Details mit gestaffelten Freibeträgen für gestaffelte monatliche Nettoeinnahmen finden Sie dann hier in diesem Link:
http://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle
Der sogenannte Pfändungsfreibetrag ist dabei der untere Beginn dere Tabelle, und was steht an oberster Stelle für ein Betrag? Alle monatlichen Nettoeinnahmen über 3.475,79 € sind voll pfändbar.
Lutz Bernard, Ass. jur.
Gastautor
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© Lutz Bernard Berlin
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Über den AutorLutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig. |
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.