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Alternative zur Privat-Insolvenz - Schuldenvergleich

Wenn die laufenden Kosten einer Privatperson dauerhaft die laufenden Einnahmen übersteigen, dies führt zwingend zu Überschuldung und/oder auch Zahlungsunfähigkeit mit typischen Folgen wie Inkassopost, Klagen und Pfändungen. Was bringt dann schnelle Hilfe?

Alternative zur Privat-Insolvenz - der Schuldenvergleich

Wenn die laufenden Kosten einer Privatperson dauerhaft die laufenden Einnahmen übersteigen, dann führt dies zwingend zu einer Überschuldung und/oder auch zur Zahlungsunfähigkeit. Die bekanntesten Folgen einer derartigen Situation beim Schuldner sind dabei eingehende Inkasso- und Klageverfahren sowie auch Konto- und/oder Gehaltspfändungen.

Führt eine solche Zwangssituation beim Schuldner dann zwingend zu einer gerichtlichen Insolvenz? Nein, natürlich gibt es stets eine aussergerichtliche Alternative: Dies ist der aussergerichtliche Schuldenvergleich:

Kann ein Schuldner ...

  • die aufgelaufenen Schulden-Forderungen seiner Gläubiger zwar nicht im vollen Umfang sofort,
  • sondern zeitnah
  • zu einem erheblichen Anteil in einer Summe
  • oder in festen monatlichen Raten zahlen,

so kann er selbst oder über seinen jeweiligen Schuldenberater den Gläubigern einen umfassenden aussergerichtlichen Schuldenvergleich anbieten.

Was ist dabei die Voraussetzung für diese alternative private Verbraucher-Insolvenz: Entweder eine regelmässiges sicheres Einkommen deutlich über der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze ermöglicht Ratenzahlungen oder man hat aus einer Erbschaft, gekündigten Lebensversicherung oder einem privaten oder Bank-Darlehen einen größeren Betrag aus dem man jedem Gläubiger eine Teilleistung auf die Gesamtschuld anbieten kann.

Worin liegen die Vorteile des außergerichtlichen Schuldenvergleichs?

  • Kein jahrelanger gerichtlicher Verfahrensablauf - sondern eine verhandelte Einigung,
  • keine gerichtlichen Verfahrenskosten,
  • möglich ist nach der Einigung auch ein Einkommen oberhalb der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen und
  • keine Fremdbestimmung durch einen Insolvenzverwalter.

Den aussergerichtlichen Schuldenvergleich als Alternative zum gerichtlichen Insolvenzerfahren können Sie auch selbst mit Ihren Gläubigern aushandeln, denn dazu gibt es keinen Anwaltszwang.

Unser Tipp:

Im internen Bereich unseres Portals finden Sie dazu noch die Kontaktdaten kostenloser Schuldnerberatungsstellen, die Sie gerne bei dieser Entschuldungsvariante der alternativen privaten Verbraucher-Insolvenz mit jahrelanger Erfahrung unterstützen ebenso wie erfahrene spezialisierte Insolvenz-Anwälte.

Dabei dürfen Sie davon ausgehen, das die jahrelangen Erfahrungen dieser professionellen Berater einen sicheren und sofortigen Nutzen für Sie im Umgang mit Ihren Gläubigern für eine erfolgreiche alternative private Verbraucher-Insolvenz bringen.
 

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 28.09.2021 00:00
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