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Inflation besiegen (6) - Überstunden auszahlen lassen!

Inflation besiegen (6) - Überstunden auszahlen lassen!
© deagreez@AdobeStock
Einerseits haben wir dazu zum Beispiel hier im Blog Möglichkeit der Energiekosten-Ersparnis aufgezeigt. Andererseits möchte wir hier aber auch Ideen zur Erhöhung Ihrer Einnahmen aufzeigen, das kann auch kleinere Insolvenzen verhindern.

Inflation besiegen (6) - Überstunden auszahlen lassen!

Zu dieser Themenreihe erhielten wir inzwischen viele Leserinfos die sich einerseits für die dabei von uns gegebenen wichtigen Tipps bedankten, andererseits deshalb auch noch weitere Tipps und Hinweise erbaten.

Nochmals dazu der Hinweis: Inflation steht dabei für die Kosten-und Preis-Explosion für Mieten und Immobilieneigentum, Strom, Gas, Lebensmittel, Baustoffe, Kredite usw., unter der die Bundesbürger derzeit leiden.

-  Einerseits haben wir dazu zum Beispiel hier im Blog Möglichkeit der Energiekosten-Ersparnis aufgezeigt für Strom und Gas.

-  Andererseits möchte wir hier aber auch Ideen zur Erhöhung Ihrer Einnahmen aufzeigen, denn:

Vielleicht helfen diese Tipps auch die eine oder andere kleinere Insolvenz doch noch zu verhindern.

Heute ist daher das weitere Thema "Überstunden". Warum? Weil viele Überstunden nicht bezahlt werden ... Dieses Thema griff jetzt aus gegebenem Anlaß aktuell die Berliner Zeitung, BZ auf mit dieser Überschrift:

"Berliner machen 37,33 Mio. Überstunden – meist unbezahlt!

Die Berliner haben im letzten Jahr 37,33 Millionen Überstunden geschoben, 24,04 Millionen davon sogar unbezahlt – und damit dem Arbeitgeber 346 Mio. geschenkt! B.Z. erklärt, was Ihre Rechte bei Mehrarbeit sind.

Generell gilt: Entweder muss im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung eine Überstunden-Regelung stehen oder die Mehrarbeit muss im Einzelfall zwischen Chef und Arbeitnehmer abgesprochen werden. Sonst sind Sie nicht zu Überstunden verpflichtet.

Allerdings erlaubt das Gesetz eine sechs-Tage-Woche (auch wenn die meisten nur fünf Tage arbeiten) – insgesamt sind das also 48 Stunden ackern pro Woche. Damit sind bei einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche acht Überstunden vollkommen im gesetzlichen Rahmen.

Zusätzlich sind sogar weitere zwölf Überstunden erlaubt. Voraussetzung dafür: Die Durchschnitt-Arbeitszeit in einem halben Jahr darf trotzdem nur bei 48 Stunden in der Woche liegen...

Grundsätzlich werden Überstunden immer ausbezahlt... Ansonsten gilt: Schreiben Sie Ihre Überstunden immer auf, damit Sie Ihrem Chef konkret vorlegen können, wie viele Stunden Sie zu viel gearbeitet haben..."

Ihre Rechte bei Überstunden

Dabei gilt natürlich auch die Erfahrungsweisheit: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei! Deshalb hier noch aus dem Verbraucherportal "Finanztipp" zur Sicherheit für Arbeitnehmer auch noch diese taktischen Tipps:

"Wie kannst Du Überstunden beweisen?

Vor dem Arbeitsgericht hast Du nur Aussicht auf Erfolg, wenn Du die Überstunden nachweisen kannst und dass Du auf Anweisung länger gearbeitet hast oder Dein Arbeitgeber die Überstunden zumindest geduldet hat (BAG, 17.04.2002, Az. 5 AZR 644/00). Der Beweis ist nicht leicht zu führen.

Ist die genaue Anzahl der Überstunden unklar, kann das Gericht die Stunden auch schätzen. Das geht, wenn der Arbeitgeber zugibt, dass der Arbeitnehmer mehr gearbeitet hat, aber mit der Höhe der geforderten Überstunden nicht einverstanden ist (BAG, 23.09.2015, Az. 5 AZR 767/13).

Etwas einfacher ist der Nachweis, wenn die Arbeitszeit elektronisch erfasst wird. Zeichnet ein Vorgesetzter die entsprechenden Zeitnachweise ab, muss der Arbeitnehmer dem Gericht nur noch den Saldo des Arbeitszeitkontos vorlegen (BAG, Urteil vom 26. Juni 2019, Az. 5 AZR 452/18).

Schwieriger wird es, wenn Du nach Vertrauensarbeitszeit arbeitest. In solchen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, Überstunden selbst zu dokumentieren und sich am besten einmal in der Woche von der Führungskraft abzeichnen zu lassen. So lässt sich ein Streit über den Umfang der geleisteten Mehrarbeit vermeiden. Denn nicht immer reichen die Aufzeichnungen aus, um Überstunden zu belegen (BAG, 23.09.2015, Az. 5 AZR 767/13).

Überstunden beweisen

Wenn Sie diese fachlichen Hinweise des größten deutschen Verbraucher-Portals beachten können Sie sich die Vergütung für Ihre Überstunden immer sichern.

Damit wünschen wir Ihnen viel Erfolg mit so erzielten neuen und weiteren Einkünften!

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Insolvenz-Experte

 

 

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 16.11.2023 00:00
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