So kann man erfolgreich eine Insolvenz verhindern

So kann man erfolgreich eine Insolvenz verhindern
© Morakot@AdobeStock

Eine drohende Insolvenz kann man auf mehreren Wegen verhindern.Bei einer übersichtlichen Anzahl von Gläubigern und einem verwertbaren freien Vermögen kann man zunächst selbst mit einem Gläubigervergleich deren Ansprüche erledigen und die Insolvenz damit abwenden.

Können derartige Verhandlungen mit den Gläubigern nicht erfolgreich vom Schuldner selbst abgeschlossen werden, so gibt es dennoch einen weiteren Ausweg: Das Stichwort dazu heißt „Schuldenaufkauf“.
„…Optanus bietet den Aufkauf von Schulden an. Für die Gläubiger bedeutet dies: Sie erhalten - mit einem gewissen Abschlag - sofort Geld. Sind die Gläubiger damit einverstanden, bedeutet das für die Schuldner: Das Insolvenzverfahren ist vom Tisch und sie haben ihr Eigentum erfolgreich vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt…“
http://unternehmen.focus.de/insolvenz-verhindern.html
Die Sanierungs-Beratungsfirma gibt dazu auf ihrer Webseite folgende Voraussetzungen für eine derartige Lösung an:
„Schulden (Kredite, Rechnungen usw.) von mind. 7.500,00 € (bei mehreren Personen zusammen) bei max. 19 Gläubigern
Ihre Kredite sind bereits gekündigt oder stehen kurz davor
Noch kein außergerichtlicher Bereinigungsversuch eingeleitet
keine Schuldenanfechtung oder rechtliche Überprüfung
Möglichkeit, eine monatliche Gesamtrate von mind. 100,00 € leisten zu können
permanenter Wohnsitz in Deutschland; bei Nicht-EU Bürgern: permanente Aufenthaltserlaubnis „
http://www.optanus.com/
So können zum Beispiel die sonst eintretenden Nachteile der Insolvenz wie die Veröffentlichung des Schuldnernamens im Insolvenzregister vermieden werden und der Schuldner zahlt nur eine vereinbarte Rate monatlich an dieses Beratungsunternehmen.

Lutz Bernard, Ass. jur.

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


Cookie-Richtlinie