Privatinsolvenz

Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz kann jede Person durchführen, die "Verbraucher" im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB ist und die Definition dazu findet sich in § 13 BGB wie folgt:

"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können."

Quelle

Nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen und den jüngsten Insolvenz-Novellierungen in der Pandemiephase stellt sich der Ablauf der Privatinsolvenz derzeit übersichtlich wie folgt - wie hier im Portal einer Insolvenzrechts-Anwaltskanzlei formuliert - dar:

"Kurzüberblick:

  • Sichere Entschuldung

    Es spielt bei einem Insolvenzverfahren keine Rolle, wie hoch die Schulden sind oder wie viele Gläubiger ein Schuldner hat (vgl. § 301 InsO). Die Insolvenz ist also die Basis für einen schuldenfreien Neuanfang.
     
  • Dauer: Jetzt nur noch drei Jahre

    Für alle Verfahren seit dem 01.10.2020 gilt, dass die Schulden durch eine Privatinsolvenz nach drei Jahren gelöscht werden. Für Insolvenzen, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, gilt eine Übergangsregelung
     
  • Schutz vor Gläubigern

    Ist ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet, profitiert man von dem sog. “Pfändungs- und Vollstreckungsschutz” .(vgl. §§ 88, 89 InsO)  Gläubiger dürfen Schuldner ab dann nicht einmal mehr kontaktieren.
  • So starten Sie die Entschuldung

    Der erste Schritt auf dem Weg zur Restschuldbefreiung ist eine Schuldnerberatung. Unsere Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht begleitet bundesweit Entschuldungen und bereitet eine Privatinsolvenz innerhalb von 4-6 Wochen vor."

    Quelle

 

Was man ganz klar bewertend zu den aktuellen Insolvenz-Konditionen feststellen kann ist ganz  einfach folgendes: Es war noch nie so schnell und sicher eine Restschuldbefreiung zu erlangen wie unter den aktuellen Insolvenz-Rechtsregelungen.

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


Cookie-Richtlinie